- Bürgervermögen
Bürgervermögen, derjenige Vermögenskomplex, namentlich Liegenschaften, in einer städtischen Gemeinde, der für die wirtschaftlichen Bedürfnisse der Bürger, sei es aller, sei es eines Teiles von ihnen (Nachbar-, Nutzungs-, Realgemeinde), dient (s. Gemeindehaushalt und Allmande).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.