Opportunitätsprinzip

Opportunitätsprinzip

Opportunitätsprinzip, im modernen Strafprozeß derjenige Grundsatz, wonach die Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft nicht schlechthin die Folge einer strafbaren Tätigkeit sein, sondern das Einschreiten der Staatsanwaltschaft wesentlich davon abhängig gemacht werden soll, ob dasselbe im öffentlichen Interesse als geboten erscheint. Die Anhänger dieses Prinzips, wonach der Staatsanwalt die Verfolgung einer verbrecherischen Handlungsweise auch unterlassen könnte, wenn ihm dies durch das öffentliche Interesse als geboten erscheinen würde, wollen zur etwaigen Korrektur des sogen. Anklagemonopols der Staatsanwaltschaft ein möglichst weitgehendes Recht der Privatklage dem Verletzten einräumen, wie dies im französischen Rechte der Fall ist. Die deutsche Strafprozeßordnung geht nicht von dem O., sondern vielmehr von dem Grundsatz aus, daß die Staatsanwaltschaft bei einer strafbaren Handlung zum Einschreiten verpflichtet ist (sogen. Legalitätsprinzip, s. d.). Nur ausnahmsweise kommt das O. zur Geltung, namentlich bei Beleidigungen und leichten Körperverletzungen, bei denen die Staatsanwaltschaft mit der öffentlichen Klage nur dann einschreitet, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt (Deutsche Strafprozeßordnung, § 416). Auch bei den im Ausland begangenen strafbaren Handlungen ist es dem Ermessen der Staatsanwaltschaft anheimgestellt, ob sie in den gesetzlich überhaupt strafbaren Fällen einschreiten, oder ob sie dies, namentlich mit Rücksicht auf einen unverhältnismäßig hohen Kostenaufwand, nicht lieber unterlassen will (Deutsches Strafgesetzbuch, § 4). In Österreich gilt das strenge Legalitätsprinzip (§ 34 der Strafprozeßordnung).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Opportunitätsprinzip — Opportunitätsprinzip, im Strafprozeß im Gegensatz zum Legalitätsprinzip der Grundsatz, daß die Anklagebehörde (Staatsanwaltschaft) wegen strafbarer Handlungen nur dann einschreitet, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. Der deutsche… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Opportunitätsprinzip — Das Opportunitätsprinzip (auch Entschließungsprinzip) ist die juristische Handlungsfreiheit innerhalb eines gesteckten rechtlichen Rahmens. Es handelt sich um einen Unterfall der Ermessensentscheidung und gilt grundsätzlich, solange nicht eine… …   Deutsch Wikipedia

  • Opportunitätsprinzip — Verfolgungsermessen; Grundsatz, nach dem die ⇡ Staatsanwaltschaft wegen gerichtlich strafbarer und verfolgbarer Handlungen einzuschreiten hat, wenn dies nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen im öffentlichen Interesse liegt. Das O. gilt nur, soweit… …   Lexikon der Economics

  • Opportunitätsprinzip — Op|por|tu|ni|täts|prin|zip das; s: strafrechtlicher Grundsatz, der besagt, dass die Strafverfolgung in den gesetzlich gekennzeichneten Ausnahmefällen dem Ermessen der Staatsanwaltschaft überlassen ist (Einschränkung des ↑Legalitätsprinzips;… …   Das große Fremdwörterbuch

  • Opportunitätsprinzip — Op|por|tu|ni|täts|prin|zip (strafrechtlicher Grundsatz, nach dem die Erhebung einer Anklage in das Ermessen der Anklagebehörde gestellt ist) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Verfolgungsermessen — ⇡ Opportunitätsprinzip …   Lexikon der Economics

  • Entschließungsprinzip — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Das Opportunitätsprinzip (auch Entschließungsprinzip) ist die juristische Handlungsfreiheit innerhalb eines gesteckten… …   Deutsch Wikipedia

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  • Strafverfolgungszwang — Das Legalitätsprinzip ist in Deutschland die Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörde (Staatsanwaltschaft und Polizei), ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen, wenn sie Kenntnis von einer Straftat erlangt hat (etwa durch Anzeigeerstattung) (§§ 152 …   Deutsch Wikipedia

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