- Oberfeuerwerkerschule
Oberfeuerwerkerschule, Lehranstalt zur Ausbildung des Feuerwerkspersonals für die Landartillerie und Marine und Abhaltung der Berufsprüfungen zum Oberfeuerwerker und Feuerwerksleutnant. Die O. in Berlin, der 1. Fußartillerie-Inspektion, weiterhin der Generalinspektion der Fußartillerie unterstellt, wurde durch Kabinettsorder vom 13. Juni 1840 errichtet. 1880 erhielt die Anstalt eine Kaserne, in der eine Feld- und eine Fußartilleriekompanie sowie eine Marineabteilung (180 Mann) untergebracht wurden. Die Schüler müssen in der Regel erfolgreichen Besuch der Regimentsschule oder der Brigadeschule der Feldartillerie oder der Divisionsschule der Matrosendivision durch eine Vorprüfung nachweisen, etwa drei Jahre vorwurfsfrei gedient haben und sich auf ebensolange Zeit zum Weiterdienen verpflichten. Nach zwölfmonatigem Unterricht im untern Lehrgang findet die Prüfung zum Oberfeuerwerker (s. Feuerwerker) statt. Diejenigen Schüler, welche die Prüfung mit mindestens »gut« bestanden haben und, falls dies weniger als die Hälfte sind, auch noch diejenigen, die nach der Rangordnung zu der bessern Hälfte gehören, erhalten das Zeugnis zur Befähigung zum Besuch des obern Lehrganges. Dieser dauert 6 Monate (5 Monate theoretischer Unterricht, 1 Monat Geländeaufnahme). Aufnahme in diesen Lehrgang nach zweijähriger Dienstleistung als Feuerwerker bei einem Artilleriedepot. (Die Marineschüler erhalten gesonderten Unterricht.) Die am Schluß des theoretischen Teiles des obern Lehrganges abzuhaltende Prüfung entscheidet über die Zulassung zur Feuerwerks-Leutnantsprüfung. An der Spitze der O. steht ein von der Generalinspektion vorgeschlagener, vom Kaiser ernannter Stabsoffizier als Kommandeur. Die Lehrer und Hilfslehrer sind Artillerie-, See-, Marinefeuerwerksoffiziere, Oberfeuerwerker und Zivillehrer. Vgl. »Dienstanweisung für die O.« (Berl. 1897). In München untersteht die O. der Fußartilleriebrigade, bez. dem Kriegsministerium.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.