Oberersatzkommission

Oberersatzkommission

Oberersatzkommission, in Deutschland Militärersatzbehörde zweiter Instanz, besteht aus dem Infanterie-Brigadekommandeur und einem höhern Verwaltungsbeamten. Die (um ein bürgerliches Mitglied) verstärkte O. entscheidet unter anderm speziell über Reklamationen Militärpflichtiger wegen bürgerlicher Verhältnisse. Vgl. »Wehrordnung« (Berl. 1904).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Oberersatzkommission — Oberersatzkommission, im Deutschen Reiche diejenige Militärbehörde, welche die Ersatzgelegenheiten innerhalb eines Brigadebezirks zu besorgen hat, besteht aus einem Offizier (meist dem Brigadekommandeur) und einem höhern Verwaltungsbeamten …   Kleines Konversations-Lexikon

  • August Degen — (* 5. September 1850 in Riemsloh/Kreis Melle; † 1. September 1924 in Plankorth bei Bawinkel/Kreis Lingen) war ein römisch katholischer Landwirt, Genossenschaftsgründer und Agrarfunktionär sowie Politiker (Zentrum) und Mitglied des Preußischen… …   Deutsch Wikipedia

  • Ersatzbehörden — Ersatzbehörden, die Ersatzkommission als erste, die Oberersatzkommission als zweite, der kommandierende General und der Chef der Provinzial (Landes )Verwaltungsbehörde als dritte Instanz und die Ministerialinstanz, das Kriegsministerium und die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Ersatzwesen — Ersatzwesen, die Ergänzung des jährlichen Abganges von Mannschaften der Armee und Marine. Die Zahl der einzustellenden Rekruten wird auf Grund der Friedenspräsenzstärke jährlich vom Kaiser bestimmt. Die Ersatzverteilung geschieht seitens des… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Reklamation — (lat.), Beschwerde, Vorstellung, Zurückforderung; Reklamant, der, von dem eine R. ausgeht. Militärisch ist R. ein Gesuch um Zurückstellung oder Befreiung vom Militärdienst, bez. um vorzeitige Entlassung aus dem aktiven Dienste wegen bürgerlicher… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Ersatz — Ersatz, Ersatzwesen, die Ergänzung des durch regelmäßige Entlassung, Krankheiten oder feindliche Waffen herbeigeführten Abgangs der Mannschaften für Heer und Marine. – Ersatzbehörden (Vertreter der Militär und Zivilverwaltung) regeln den E.;… …   Kleines Konversations-Lexikon

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