Noterbe — In der österreichischen Rechtsordnung ist der Pflichtteilsanspruch eine Geldforderung, welche der Noterbe (=Pflichtteilsberechtigte) gegen den Erben stellen kann. Anspruch Noterben sind die Nachkommen, in Ermangelung solcher der Ehegatte und die… … Deutsch Wikipedia
Noterbe — Not|er|be, der (Rechtsspr.): Erbe, dem unabhängig von einem etwa vorliegenden Testament ein bestimmter Teil des Erbes zusteht … Universal-Lexikon
Noterbe — Not|er|be, der (Erbe, der nicht übergangen werden darf) … Die deutsche Rechtschreibung
Pflichtteil — Der Pflichtteil sichert nahen Verwandten, die ganz oder teilweise enterbt wurden, einen Teil des Nachlasses. Das Pflichtteilsrecht setzt so der Testierfreiheit im Interesse der Beteiligung von nächsten Angehörigen eine gesetzliche Grenze.… … Deutsch Wikipedia
Nachlaßseparation — Nachlaßseparation, Trennung der Erbschaft vom Vermögen des Erben und Verwahrung derselben durch das Gericht oder Verwaltung durch einen hierzu bestellten Verwalter. Diese N. kann nach § 812 des österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Heres — Hēres (lat.), Erbe, Erbnehmer; H. ab intestāto, gesetzlicher Erbe (ohne Testament); H. ex asse, alleiniger Erbe des ganzen Nachlasses; H. legitĭmus oder necessarĭus, Pflicht , Noterbe; H. universālis, Allein , Haupterbe … Kleines Konversations-Lexikon
Noterbin — Not|er|bin, die (Rechtsspr.): w. Form zu ↑Noterbe … Universal-Lexikon