Notōrisch

Notōrisch

Notōrisch (lat.), allgemein bekannt, offenkundig. Die Notorietät (Kundbarkeit) einer Tatsache hat zur Folge, daß sie keines besondern Beweises bedarf. N. sind die Tatsachen, die dem Gerichte vermöge der Allgemeinheit ihrer Beschaffenheit, wie z. B. Naturbegebenheiten, geschichtliche Ereignisse, allgemein anerkannte Erfahrungssätze, wissenschaftliche Wahrheiten u. dgl. (Menschen- und Volkskundigkeit), oder von Amts wegen bekannt sind (Gerichtskundigkeit, Offenkundigkeit). Die deutsche Zivilprozeßordnung (§ 291) und die österreichische (§ 269) beschränken den Begriff der Offenkundigkeit auf Tatsachen, die dem Gericht offenkundig sind. Die Strafprozeßordnung tut der Notorietät überhaupt nicht Erwähnung. Jedoch ist es unzweifelhaft und auch vom deutschen Reichsgericht bereits anerkannt, daß auch im Strafprozeß notorische Tatsachen eines Beweises nicht bedürfen.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Notorisch — bedeutet „offenkundig, allgemein bekannt“. Das Wort wird häufig abwertend im Sinne von „gewohnheitsmäßig, berüchtigt“ gebraucht.[1][2] Im 15. Jahrhundert wird es zunächst in der Form notori (von lateinisch nōtōrius, einer Weiterbildung zu… …   Deutsch Wikipedia

  • notorisch — Adj. (Aufbaustufe) geh.: regelmäßig wiederholend, gewohnheitsmäßig Beispiel: Der Mitarbeiter ist ein notorischer Arbeitsverweigerer. Kollokation: notorisch lügen …   Extremes Deutsch

  • Notorisch — (v. lat.), 1) zu allgemeiner Kunde gekommen, allgemein bekannt; 2) im Proceß das, was dem Richter schon hinlänglich bekannt ist u. darum eines besonderen Zeugenbeweises nicht bedarf. Daher Notorietät, das allgemeine Bekanntsein, diese schließt… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Notorisch — Notorisch, allgemein bekannt; Notorietät, allgemein bekannte Thatsache …   Herders Conversations-Lexikon

  • notorisch — Adj (für etwas Negatives) bekannt per. Wortschatz fremd. Erkennbar fremd (15. Jh., Form 17. Jh.) Entlehnung. Zunächst als notori entlehnt aus l. nōtōrius, einer Weiterbildung zu l. nōtus bekannt .    Ebenso nndl. notoir, ne. notorious, nfrz.… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • notorisch — aus Gewohnheit; gewohnheitsmäßig; habituell * * * no|to|risch [no to:rɪʃ] <Adj.> (abwertend): für eine negative Eigenschaft, Gewohnheit bekannt; gewohnheitsmäßig, ständig: er ist ein notorischer Trinker, Lügner, Linksfahrer; sie kommt… …   Universal-Lexikon

  • notorisch — a) aus Gewohnheit, gewohnheitsmäßig, regelmäßig, ständig. b) gerichtskundig; (Rechtsspr.): gerichtsnotorisch. * * * notorisch:⇨verrufen(1) notorischgewohnheitsmäßig,ausGewohnheit,regelmäßig,süchtig …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Notorisch bekannte Marken — Artikel 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums von 1883 untersagt den Gebrauch von Marken (bzw. regelt deren Löschung auf Antrag), wenn eine Verwechslungsgefahr mit einer Marke in einem anderen Verbandsland… …   Deutsch Wikipedia

  • notorisch — no·to̲·risch Adj; <ein Lügner, ein Säufer> bekannt dafür, dass sie sehr oft etwas Schlechtes tun …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • notorisch — no|to|risch 〈Adj.〉 1. offenkundig, allbekannt 2. gewohnheitsmäßig; ein notorischer Trinker [Etym.: <lat. notorius »anzeigend, kundtuend«; zu noscere »kennen lernen«] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

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