Ausgleichungssteuern

Ausgleichungssteuern

Ausgleichungssteuern (Ausgleichungsabgaben), s. Übergangssteuern.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Übergangssteuern — (Übergangsabgaben) werden in Deutschland als Ausgleichungssteuern von solchen, im allgemeinen Verbrauchssteuergebiet anders als in bestimmten Einzelstaaten (Bayern, Württemberg, Sachsen, Baden) belasteten Gegenständen (Bier, Malz, Fleisch)… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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