- Ausgleichungssteuern
Ausgleichungssteuern (Ausgleichungsabgaben), s. Übergangssteuern.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Ausgleichungssteuern (Ausgleichungsabgaben), s. Übergangssteuern.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Übergangssteuern — (Übergangsabgaben) werden in Deutschland als Ausgleichungssteuern von solchen, im allgemeinen Verbrauchssteuergebiet anders als in bestimmten Einzelstaaten (Bayern, Württemberg, Sachsen, Baden) belasteten Gegenständen (Bier, Malz, Fleisch)… … Meyers Großes Konversations-Lexikon