Nachfrist

Nachfrist

Nachfrist, eine für die nachträgliche Erfüllung einer fälligen Verpflichtung zu gewährende Frist. Ist bei gegenseitigen Verträgen der eine Teil mit der ihm obliegenden Leistung im Verzug, so hat ihm nach § 326 des Bürgerlichen Gesetzbuches der andre Teil zur Bewirkung der Leistung eine angemessene N. mit der Erklärung zu bestimmen, daß er nach ihrem Ablauf Annahme der Leistung verweigere. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist oder falls der Schuldner die Erfüllung ernstlich und endgültig verweigert, kann der Gläubiger Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Eine N. muß auch dem mit der Einzahlung säumigen Aktionär gewährt werden, ehe zur Kaduzierung (s. d.) der Aktie geschritten wird (§ 219 des Handelsgesetzbuches). Ähnlich bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung und bei Kassegeschäften nach den Börsenordnungen.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Nachfrist — Eine Nachfrist ist eine Frist, die der Gläubiger dem Schuldner im Falle des Nichteinhaltens der vertraglichen Vereinbarungen (oder wie Juristen es formulieren, einer Leistungsstörung in einem gegenseitigen Vertrag) zur Bewirkung der Leistung oder …   Deutsch Wikipedia

  • Nachfrist — Gnadenfrist; Galgenfrist (umgangssprachlich) * * * Nach|frist 〈f. 20〉 Frist zum Nachholen einer versäumten Leistung * * * Nach|frist, die; , en (Rechtsspr.): Verlängerung einer [abgelaufenen] Frist: jmdm. eine N. einräumen. * * * Nachfrist,   …   Universal-Lexikon

  • Nachfrist, die — * Die Nachfrist, plur. die en, im Oberdeutschen einiger Gegenden, eine rückständige, ausstehende, verfallene Zahlung; ein Rest. Die Schulden und Nachfristen eintreiben …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Nachfrist — eine nach Fristablauf noch bestehende oder gesetzte Frist. 1. N. beim Schuldnerverzug: ⇡ Ablehnung. 2. N. im Verlagsrecht: Wenn Verleger von seinem Recht zur Neuauflage keinen Gebrauch macht, kann Verfasser ihm eine angemessene N. als ⇡… …   Lexikon der Economics

  • Nachfrist — Nach|frist (Rechtssprache) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Selbstvornahme — Unter einer Selbstvornahme versteht man im Kaufrecht die Beseitigung eines Sachmangels der Kaufsache durch den Käufer oder durch einen, durch den Käufer beauftragten, Dritten. Das gleiche gilt für die die Beseitigung des Werkmangels durch den… …   Deutsch Wikipedia

  • Kaduzierungsverfahren — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Kaduzierung bezeichnet einen Zwangsausschluss von Anteilseignern einer GmbH oder einer AG, die mit ihren Zahlungen… …   Deutsch Wikipedia

  • Kaduzierung — Die Kaduzierung bezeichnet einen Zwangsausschluss von Anteilseignern einer GmbH oder einer AG, die mit ihren Zahlungen auf ihre Kapitalbeteiligung auf Aktien bzw. Stammeinlage in Verzug sind. Hat ein Aktionär einer Aktiengesellschaft oder ein… …   Deutsch Wikipedia

  • Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen — Die VOB/B ist im deutschen Recht ein vorformuliertes Klauselwerk, das dazu bestimmt ist, in Bauverträgen die Regelungen des hierfür anwendbaren gesetzlichen Werkvertragsrechts zu ergänzen und teilweise zu modifizieren. Dies dient insbesondere… …   Deutsch Wikipedia

  • Frist zur Leistung oder Nacherfüllung — Eine Nachfrist ist eine Frist, die der Gläubiger dem Schuldner im Falle des Nichteinhaltens der vertraglichen Vereinbarungen (oder wie Juristen es formulieren, einer Leistungsstörung in einem gegenseitigen Vertrag) zur Bewirkung der Leistung oder …   Deutsch Wikipedia

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