Moderationsrecht

Moderationsrecht

Moderationsrecht (Jus moderationis, Minderungsrecht), die Befugnis der Landstände, gegen Beeinträchtigung ihrer Rechte durch die Staatsregierung und deren Organe Verwahrung einzulegen; auch das Recht der Behörden, Gebühren der Rechtsanwälte festzustellen und nötigenfalls herabzumindern (s. Rechtsanwalt). Die Feststellungskosten werden Moderationssporteln genannt.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Moderationsrecht — Moderationsrecht, Ermäßigungsrecht, Minderungsrecht, das von dem Richter ausgeübte Recht, einen erhobenen Anspruch auf das gebührende Maß herabzusetzen. (Deutsche Zivilprozeßordn. § 287; Deutsches Bürgerl. Gesetzb. § 343.) …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Minderungsrecht — Minderungsrecht, s. Moderationsrecht …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Vertragsstrafe — (Konventionalstrafe), die in Zahlung einer Geldsumme oder in einer andern Leistung bestehende Strafe, die der Schuldner dem Gläubiger für den Fall verspricht, daß er seine Verbindlichkeiten nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Minderungsrecht — Minderungsrecht, Moderationsrecht …   Kleines Konversations-Lexikon

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