- Moderationsrecht
Moderationsrecht (Jus moderationis, Minderungsrecht), die Befugnis der Landstände, gegen Beeinträchtigung ihrer Rechte durch die Staatsregierung und deren Organe Verwahrung einzulegen; auch das Recht der Behörden, Gebühren der Rechtsanwälte festzustellen und nötigenfalls herabzumindern (s. Rechtsanwalt). Die Feststellungskosten werden Moderationssporteln genannt.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.