Minderungsrecht

Minderungsrecht

Minderungsrecht, s. Moderationsrecht.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Minderungsrecht — Minderungsrecht, Moderationsrecht …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Mietminderung — akuter Wasserschaden in Mietwohnung Von Mietminderung spricht man juristisch, wenn eine Mietsache Fehler oder Mängel aufweist und deshalb nur noch eine gekürzte Miete geschuldet wird. Bei einem Fehler oder Mangel der Mietsache ist die Miete… …   Deutsch Wikipedia

  • Minderung — Die Minderung ist ein Institut der Gewährleistung im deutschen Zivilrecht. Sie wahrt bei gegenseitigen Verträgen im Falle einer mangelhaften Leistung das Verhältnis zur vereinbarten Gegenleistung. Das geschieht dadurch, dass wegen einer solchen… …   Deutsch Wikipedia

  • Mietvertrag (Deutschland) — Der Mietvertrag ist eine gegenseitige Vereinbarung zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt, durch den sich eine Partei (der Vermieter) dazu verpflichtet, der anderen Partei (dem Mieter) den Gebrauch der gemieteten Sache zu gewähren,… …   Deutsch Wikipedia

  • Erfüllungsbetrug — Der Erfüllungsbetrug ist eine Variante des Betrugstatbestandes (nach deutschem Recht § 263 StGB), die in der Regel bei gegenseitigen Schuldverhältnissen (sog. Synallagma) vorkommt. Hier tritt ein Vermögensschaden dadurch ein, dass das Opfer… …   Deutsch Wikipedia

  • Moderat — (v. lat.), gemäßigt; daher Moderation, Mäßigung, Minderung. Moderationis jus, 1) Minderungsrecht; 2) Erinnerungsrecht der Landstände u. Unterthanen, wenn ihren Rechten vom Fürsten zu nahe getreten wird; 3) das Recht des Richters, die Ansätze der… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Moderationsrecht — (Jus moderationis, Minderungsrecht), die Befugnis der Landstände, gegen Beeinträchtigung ihrer Rechte durch die Staatsregierung und deren Organe Verwahrung einzulegen; auch das Recht der Behörden, Gebühren der Rechtsanwälte festzustellen und… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Moderationsrecht — Moderationsrecht, Ermäßigungsrecht, Minderungsrecht, das von dem Richter ausgeübte Recht, einen erhobenen Anspruch auf das gebührende Maß herabzusetzen. (Deutsche Zivilprozeßordn. § 287; Deutsches Bürgerl. Gesetzb. § 343.) …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Arbitrage — Ar|bi|tra|ge auch: Ar|bit|ra|ge 〈[ ʒə] f. 19〉 1. Schiedsspruch, Schiedsgericht 2. Ausnutzung von Kursunterschieden im Börsengeschäft [frz., „Schiedsspruch“; zu lat. arbiter „Schiedsrichter“] * * * Ar|bi|t|ra|ge [arbi tra:ʒə , österr. meist: …ʃ],… …   Universal-Lexikon

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