Militärstrafprozeß

Militärstrafprozeß

Militärstrafprozeß, s. Militärstrafgerichtsbarkeit, S. 827.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Strafbefehl — (Strafmandat), bei Übertretungen und geringfügigen Vergehen der Erlaß des Strafrichters, der dem Beschuldigten ohne vorgängiges Gehör eine bestimmte Strafe festsetzt. Die Strafe wird vollstreckbar, wenn der Beschuldigte nicht binnen einer Woche… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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