Meßstipendium

Meßstipendium

Meßstipendium, in der kath. Kirche die Summe, die für eine zu einem bestimmten Zweck gestiftete und abzuhaltende Messe von dem Besteller der letztern gezahlt wird. Das M. wird als Beitrag zu den Kosten des Unterhalts des Priesters aufgefaßt (s. Messe, S. 656).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Stipendĭum — (lat.), 1) Sold, Löhnung der Soldaten; er wurde in den ältesten Zeiten Roms von den Tribus gegeben, da jede derselben ihr bestimmtes Contingent stellen u. erhalten mußte; seit 406 v. Chr. übernahm ihn die Staatskasse; 2) die Vermögenssteuer der… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Stipendium — (lat., »Zoll, Sold«), Geldbeihilfe, namentlich an Studierende, aus staatlichen oder Stiftungsmitteln. Über Höhe und Dauer des Bezuges, Eigenschaften der Empfänger (Fakultäts , Landes oder Provinzial , Familienstipendien etc.) etc. entscheiden die …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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