Masseschulden
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Masseschulden — Masseschulden, s. Massegläubiger … Kleines Konversations-Lexikon
Masseschulden — Mạs|se|schul|den 〈Pl.〉 Schulden, die aus Rechtsgeschäften od. Handlungen des Konkursverwalters entstehen … Universal-Lexikon
Masseschulden — ⇡ Massegläubiger … Lexikon der Economics
Masseschulden — Mạs|se|schul|den Plural (Wirtschaft) … Die deutsche Rechtschreibung
Konkurs — (lat. concursus), eigentlich »das Zusammentreffen«, daher z. B. das Bewerben mehrerer um einen ausgeschriebenen Preis oder um eine ausgeschriebene Stelle, namentlich aber das Zusammentreffen mehrerer Gläubiger (concursus creditorum) ein und… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Einstellung (Recht) — Die Einstellung ist die vorzeitige Verfahrensbeendigung durch einen Gerichtsbeschluss. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1.1 Strafrecht 1.1.1 Einstellung nach § 170 II StPO 1.1.2 Kritik … Deutsch Wikipedia
Massedarlehen — sind die im Insolvenzverfahren durch den Insolvenzverwalter bei „Massegläubigern“ (Kreditinstitute, staatliche Förderinstitute, Lieferanten oder Kunden) aufgenommenen Kredite zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs durch Sicherstellung der… … Deutsch Wikipedia
Massegläubiger — I. Begriff:Gläubiger, die volle Befriedigung aus der ⇡ Insolvenzmasse vor allen ⇡ Insolvenzgläubigern beanspruchen können (§§ 53–55 InsO). II. Ansprüche:Ausschließlich durch oder während des Verfahrens entstehend. 1. Massekosten: a) Gerichtliche… … Lexikon der Economics
Actio — (lat.), 1) Handlung, Bewegung; 2) (Rechtsw.), Forderung, u. Handlung, um eine Forderung im Proceßwege selbständig geltend zu machen, daher das Jus actionum, nach dem System der altrömischen Juristen, mit den Obligationen, als Recht der… … Pierer's Universal-Lexikon
Masseansprüche — (Masseforderungen, Masseschulden), s. Konkurs, S. 403 … Meyers Großes Konversations-Lexikon