Masseansprüche

Masseansprüche

Masseansprüche (Masseforderungen, Masseschulden), s. Konkurs, S. 403.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • gegenseitige Verträge — Austauschverträge, synallagmatische Verträge; jeden Vertragspartner zu einer im wechselseitigen Verhältnis stehenden Leistung (bzw. Gegenleistung) verpflichtende ⇡ Verträge, z.B. Kauf , Miet , Werkvertrag. Gesetzliche Sonderregelungen: §§ 320–326 …   Lexikon der Economics

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  • Insolvenzgläubiger — I. Begriff:Gläubiger, denen z.Z. der ⇡ Insolvenzeröffnung ein begründeter Vermögensanspruch an den Gemeinschuldner zusteht (§§ 38, 103, 105 InsO). 1. Keine Insolvenzforderungen sind: Ansprüche rein familienrechtlicher Art auf eine persönliche… …   Lexikon der Economics

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