Marklosung
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Marklosung — Marklosung, diejenige Art des Näherrechts (s.d.), welche dem Einmärker gegen den Ausmärker zusteht, so daß der Einmärker, wenn ein Grundstück an einen Ausmärker verlaust werden soll, das Vorrecht beanspruchen u. statt des letzteren eintreten darf … Pierer's Universal-Lexikon
Marklosung — Marklosung, s. Retrakt … Kleines Konversations-Lexikon
Marklosung — Marklosung, s. Retract … Herders Conversations-Lexikon
Marklosung, die — Die Marklosung, plur. inus. ein nur in einigen Gegenden übliches Wort. 1) In einigen ist es dasjenige, was man an Kohlen, Eyerschalen u.s.f. unter die Mark und Gränzsteine legt, und auch das Loszeichen nennet, S. Lesung. 2) In andern ist es eine… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Näherrecht — (Abtrieb, Abtrifft, Anfall, Ansprache, Beschüttung, Einsprache, Einstand, Zugrecht, Losung, lateinisch Retractus),[649] die Befugniß einer Person, eine fremde von ihrem Eigenthümer an einen Dritten verkaufte Sache von diesem Dritten, so wie von… … Pierer's Universal-Lexikon
Retrákt — (lat.), Näherrecht, auch Einstand, Abtrieb, Losung etc., im allgemeinen die aus Übereinkunft, Testament oder gesetzlicher Vorschrift entspringende Befugnis jemandes (Retrahént, Nähergelter), eine fremde, von ihrem Eigentümer an einen Dritten… … Kleines Konversations-Lexikon
Losung (2), die — 2. Die Losung, plur. inus. ein nur noch in einigen Fällen übliches Wort, ein gewisses Zeichen zu bezeichnen. 1) Im weitesten Verstande. So werden diejenigen Körper, welche zum Merkmahle mit unter die Mark und Gränzsteine gelegt werden, häufig… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Näherrecht — Näherrecht, Zugrecht, Retrạktrecht, aus der mittelalterlichen Gebundenheit des Bodens entstandenes, bis ins 19. Jahrhundert geübtes Recht, gegen Erstattung von Kaufpreis und Aufwendungen verkauften Grundbesitz (auch Grunddienstbarkeiten,… … Universal-Lexikon