Manualakten
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Manualakten — Manuālakten, s. Handakten … Kleines Konversations-Lexikon
Handakten — (früher Manualakten), die von den Gerichtsakten (s. Akte) zu unterscheidenden Privatakten des Rechtsanwalts, in denen alle auf einen bestimmten Prozeß bezüglichen Schriftstücke enthalten sind. Das Gericht kann nach § 143 der deutschen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Handakten — Handakten, Manualakten, die Privatakten, die der in einer Rechtssache beauftragte Sachwalter führt … Kleines Konversations-Lexikon
Privatakten — Privatakten, s.v.w. Manualakten (s. Handakten) … Kleines Konversations-Lexikon
Acten — heißen in Deutschland die Schriften, die über irgend eine Verhandlung, einen Prozeß u.s.w. abgefaßt werden; sie werden numerirt und geheftet. – Manualakten sind die von den Advokaten der Partien über den betreffenden Gegenstand gesammelten… … Herders Conversations-Lexikon