- Lungenwurmkrankheit
Lungenwurmkrankheit wird verursacht durch die Anwesenheit von Rundwürmern (Strongyliden) in den Lungen von Tieren. Die Wurmbrut, die sich besonders an sumpfigen Stellen oder unter nasser Witterung im Gras entwickelt, wird beim Weiden aufgenommen, gelangt von der Rachenhöhle aus in die Lungen und ruft hier durch ihre Weiterentwickelung mehr oder weniger ausgebreitete und schwere Störungen hervor, bestehend in starkem und andauerndem Hustenreiz, Katarrh, Verlegung der Luftwege durch Schleim und ganze Knäuel von Würmern sowie Erschwerung des Atmens. L. tritt auf bei allen Wiederkäuern (namentlich auch beim Wild) und bei Schweinen und zwar meist als Herdenkrankheit, weshalb sie auch unrichtig als Lungenwurmseuche bezeichnet wird (vgl. Bandwurm-, Leberegel- und Magenwurmseuche). Ältere Tiere werden weniger befallen und weniger geschädigt als die jüngern. Die größten Verheerungen richtet die L. unter Schafen (Lämmern und Jährlingen) an. Die Würmer wachsen in acht Wochen aus und verlassen im nächsten Frühjahr von selbst das befallene Tier, falls dasselbe am Leben geblieben ist. Viele Tiere jedoch, besonders Lämmer und Rehe, gehen vorher an Erstickung oder unter zunehmender Abmagerung an Entkräftung zugrunde. Das augenfälligste Kennzeichen des Auftretens der L. in einer Schafherde ist der bei mehreren Tieren sich einstellende dauernde Husten, dem deutliches Kümmern der Erkrankten folgt. Die Obduktion gefallener Tiere gibt sichere Aufklärung. Dann muß möglichst reichliche und kräftige Nahrung verabreicht werden, um den Kräfteverfall aufzuhalten. Medikamente sind nutzlos, sichere Vorbeugungsmittel gibt es nicht. Bei ältern Schlachttieren, Schafen und Schweinen, finden sich sehr häufig die Würmer in den Lungen (welch letztere dann genußuntauglich sind), ohne daß die Tiere sich krank gezeigt haben. Die bei den verschiedenen Tierspezies vorkommenden Strongyliden gehören verschiedenen Arten an. Vgl. Pütz, Die Seuchen und Herdenkrankheiten unsrer Haustiere (Stuttg. 1882).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.