Litigiosität

Litigiosität

Litigiosität (neulat.), Bezeichnung dafür, daß eine Sache oder ein Anspruch in Streit befangen, d.h. darüber ein Prozeß anhängig ist. Vgl. Rechtshängigkeit.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Litigant — (v. lat.), der por Gericht Streitende. Litigation, 1) Wortwechsel; 2) Proceß. Litigiös, zank od. streitsüchtig, proceßliebend. Litigiosität das Verhältniß einer Sache, über welche ein gerichtlicher Streit zwischen zwei Parteien anhängig ist (Res… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Innovation — (v. lat.), 1) Erneuerung; 2) Handlungen im Proceß, wodurch eine Partei über eine in Streit befangene Sache willkürlich disponirt u. Veränderungen damit getroffen hat, s.u. Litigiosität; 3) für die Appellationsinstanz, so v.w. Attentat 3); 4) (Bot …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Litispendenz — (v. lat.), die Eigenschaft eines Civilanspruches von Zeit der Einlassung auf eine erhobene Klage an bis zur endlichen Entscheidung derselben durch eine rechtskräftige Definitivsentenz. Durch den Beginn der L. werden mehrere wichtige Folgen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Lis — Lis, lat., Rechtsstreit. Litigiosität, im Streite. Res litigiosa, Streitsache; Litiganten, die streitenden Parteien. Litisconsorten, Streitgenossen. Litiscontestatio, Streitanbindung, förmlicher Proceßbeginn, bei den Römern mit Ertheilung der… …   Herders Conversations-Lexikon

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