Leipziger Interim
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Leipziger Interim — Leipziger Interim, s.u. Interim … Pierer's Universal-Lexikon
Leipziger Interim — Leipziger Interim, s. Interim … Kleines Konversations-Lexikon
Leipziger Interim — Nach dem Sieg Kaiser Karl V. im Schmalkaldischen Krieg über den Schmalkaldischen Bund wurde im Augsburger Interim zahlreiche rekatholisierende Maßnahmen festgelegt. Zwar konnten die Protestanten den Laienkelch und die Priesterehe vorläufig… … Deutsch Wikipedia
Interim (Kirche) — Interim (lat. „inzwischen“) ist die Bezeichnung für eine provisorische Regelung kirchlicher oder politischer Zustände. Insbesondere versteht man darunter drei Versuche eines vorläufigen konfessionellen Kompromisses, welche unter der Regierung… … Deutsch Wikipedia
Interim — Ịn|te|rim 〈n. 15〉 Zwischenzeit, vorläufiger Zustand [lat., „inzwischen“] * * * Ịn|te|rim, das; s (selten: ), s [zu lat. interim = inzwischen, einstweilen] (bildungsspr.): 1. Zwischenzeit. 2. vorläufige Regelung; Übergangsregelung: diese… … Universal-Lexikon
Leipziger Artikel — Nach dem Sieg Kaiser Karl V. im Schmalkaldischen Krieg über den Schmalkaldischen Bund wurden im Augsburger Interim zahlreiche rekatholisierende Maßnahmen festgelegt. Zwar konnten die Protestanten den Laienkelch und die Priesterehe vorläufig… … Deutsch Wikipedia
Intĕrim — (lat., »einstweilen«), Bezeichnung für die einstweilige Regelung irgend welcher Zustände. Insbesondere versteht man darunter drei Versuche einer einstweiligen Ausgleichung in Religionssachen, die unter Kaiser Karl V. in Deutschland zwischen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Interim — (lat., d.i. einstweilen), 1) zur Zeit der Reformation gegebene Verordnung, wie es mit den streitigen Punkten in der Religion gehalten werden sollte, bis ein Concil die Streitigkeiten in der Kirche entschiede. Kaiser Karl V. erließ drei I.: a) das … Pierer's Universal-Lexikon
Interim — Intĕrim (lat., d.i. inzwischen, einstweilen), in der Reformationszeit die vom Kaiser in der streitigen Religionssache bis zur Entscheidung durch ein allgemeines Konzil einstweilen gegebene Verordnung. Das 1541 auf dem Reichstage zu Regensburg von … Kleines Konversations-Lexikon
Interim — Interim, lat., unterdessen; dann bei Streitigkeiten zwischen religiösen Parteien oder zwischen Kirche u. Staat die vorläufige Einigung in gewissen Punkten, wodurch man bis zur definitiven Entscheidung einen für beide Theile befriedigenden od.… … Herders Conversations-Lexikon