- Laterne
Laterne, 1) ein aus durchsichtigem oder durchscheinendem Material gebildetes Gehäuse, in dem eine Kerze, Lampe oder Leuchtgas brennt. Man konstruiert Laternen aus Glastafeln oder einem Glaszylinder in metallenem Gestell, auch aus einer Glaskugel, mit genügend weiter Öffnung, um die Flamme bedienen zu können, und einer zweiten Öffnung zum Abströmen der Verbrennungsgase; auch benutzt man in der Mitte sehr starke Laternengläser, die nach Art einer Linse das Licht konzentrieren. Statt der Glastafeln werden auch wohl Glimmertafeln angewendet. Soll das Licht der L. hauptsächlich nach einer Seite geworfen werden, so bringt man hinter der Flamme einen Scheinwerfer an. Gaslaternen zur Straßenbeleuchtung werden an der Innenseite des Deckels mit Barytweiß gestrichen, damit sie das Licht möglichst vollständig gegen den Erdboden zurückwerfen. Blendlaternen besitzen einen Glaszylinder mit leicht auseinander zu klappendem Blechmantel, oder sie bestehen aus einem Blechkasten mit nur einer Glasscheibe und Blechschieber. Illuminationslaternen bestehen aus mattem, farbigem Glas oder aus geöltem, buntem Papier. Über Sicherheitslampens. d. – Laternen mit einem Licht oder einer kleinen Öllampe in einem Metallgestell mit Seitenwänden aus dünnen Hornplatten oder Glas waren schon im frühen Mittelalter gebräuchlich. Sie dienten zum Handgebrauch, zum Aufhängen in Wohnräumen, Hausgängen und auf Schiffen als Signale. Hängelaternen aus Schmiedeeisen wurden im 16. Jahrh. Gegenstand künstlerischer Ausbildung und sind heute wieder, ebenso wie solche aus vielfach gebogenen schmalen, schwarz lackierten Blechstreifen (venezianische Arbeit) mit Butzenscheiben oder aus Bronze, sehr beliebt geworden. – 2) Im Bauwesen heißt L. ein zum Zweck der Krönung und der Beleuchtung von oben angebrachter turmartiger Aufsatz eines Bauwerkes (s. Kuppel). Die L. wird aus Stein, Holz oder Eisen konstruiert und mit Lichtöffnungen versehen. Sie ist meist rund oder vieleckig und besteht, wie der Kuppelbau selbst, aus einem aufrechten zylindrischen, bez. prismatischen Teil, dem Tambour, und einem dem Stil des Gebäudes entsprechenden Dach. – 3) Als Abzeichen bei Haustieren, s. Abzeichen.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.