Landwirtschaftliches Institut, internationales, in Rom

Landwirtschaftliches Institut, internationales, in Rom

Landwirtschaftliches Institut, internationales, in Rom. Auf Anregung des Amerikaners David Lubin, der 1904 dem König von Italien Viktor Emanuel eine Denkschrift bezüglich der Gründung eines Internationalen landwirtschaftlichen Instituts in Rom überreichte, berief der italienische Ministerpräsident Giolitti für 26. Mai bis 7. Juni 1905 einen Kongreß zur Vorbereitung einer Welt-Agrarkammer nach Rom, an dem 38 Staaten mit 110 Delegierten teilnahmen. Zur Förderung des Internationalen landwirtschaftlichen Instituts schenkte der König demselben die beiden Krongüter Tombolo und Cottana bei Pisa, deren jährliches Erträgnis auf 300,000 Lire zu veranschlagen ist. Nach den auf dem Kongreß getroffenen Vereinbarungen, die den beteiligten Regierungen zur Billigung und Unterfertigung vorgelegt werden sollten, wird ein Internationales landwirtschaftliches Institut als Staatseinrichtung mit selbständigem Charakter und dem Sitz in Rom geschaffen (§ 1). Die Vertreter jedes Staates haben bis höchstens 5 Stimmen je nach der gewählten Klasse. Die Staaten erster Klasse haben 5 Stimmen und 16 Beitragsleistungen derzeit zu je 1500 Frank (in Zukunft höchstens 2500 Fr.), die Staaten zweiter Klasse 4 Stimmen und 8 Zahlungen; die dritte 3 Stimmen und 4 Zahlungen; die vierte Klasse 2 Stimmen und 2 Zahlungen und die letzte, fünfte Klasse eine Stimme und eine Zahlung (§ 10). Das Institut wird aus einer Vollversammlung, die etwa alle zwei bis drei Jahre einberufen werden soll, und einem ständigen Komitee, der Exekutive des Instituts, bestehen (§ 3). Letzteres hat mindestens 15 Mitglieder, die von den betreffenden Regierungen bestimmt werden (§ 7). Die Aufgaben des Internationalen landwirtschaftlichen Instituts werden im § 9 wie folgt gekennzeichnet: »Das Institut hat seine Handlungen auf das internationale Gebiet zu beschränken, es soll a) so schnell wie möglich alle statistischen, technischen und ökonomischen Mitteilungen über Landbau, tierische und vegetabilische Produkte, Handel und agrikulturelle Produktion und über die verschiedenen Marktpreise sammeln und veröffentlichen; b) alle derartigen Erwägungen so schnell als möglich den Interessierten mitteilen; c) die Höhe des Tagelohns für Landarbeiter bekannt geben; d) Berichte über neue Krankheitserscheinungen an Pflanzen in irgend einem Teile der Welt in Zirkulation setzen und dabei die in Betracht kommenden Gebiete bezeichnen sowie über den Fortschritt der Krankheit und, wenn möglich, über erfolgreiche Mittel zu ihrer Einschränkung Auskunft geben; e) es soll ferner alle Fragen, die sich auf landwirtschaftliche Korporationen, Versicherungen und Kredit aller Art beziehen, studieren und Erfahrungen, die in den verschiedenen Ländern für die Organisation einer landwirtschaftlichen Korporation, einer Versicherung und eines Kredits nützlich sein könnten, sammeln und bekannt geben; f) es soll nötigenfalls den Regierungen zum Schutze der gemeinsamen Interessen der Landwirtschaft und zur Besserung der landwirtschaftlichen Lage Maßnahmen vorschlagen, nachdem es vorher alle notwendigen Informationen, wie beispielsweise über Beschlüsse durch internationale oder andre landwirtschaftliche Kongresse, oder durch Kongresse in bezug auf die Stellung der Wissenschaft zu der Agrikultur, oder durch landwirtschaftliche Vereine, Akademien und Universitäten, gesammelt hat. – Alle Fragen, die das ökonomische Interesse, die Regierung und die Gesetzgebung irgend eines Staates berühren, sind der Betrachtung durch das Institut entzogen.« Mit Fragen der Zollpolitik, des Tarifwesens, der Veterinärgesetzgebung etc. hat sich demnach das Internationale landwirtschaftliche Institut nicht zu befassen; seine Hauptaufgabe dürfte in der Beschaffung einer umfassenden und zuverlässigen landwirtschaftlichen Weltstatistik zu suchen sein.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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