Landrat

Landrat

Landrat, in Preußen (mit Ausnahme des Regierungsbezirks Sigmaringen) Amtstitel der untersten staatlichen Verwaltungsbehörde (Landratsamt), bez. des betreffenden Beamten. Früher lediglich ein durch die Wahl der Ritterschaft aus deren Mitte besetztes Gemeindeamt und zugleich wesentlich Ehrenamt, ist das Landratsamt dermalen ein Berufsamt mit staatlichen Funktionen. Der L. ist die erste Landespolizei-Instanz, er ist überhaupt Organ der Staatsregierung für die Geschäfte der allgemeinen Landesverwaltung; zugleich aber hat er nach der Kreisverfassung als Vorsitzender des Kreistages und des Kreisausschusses die Gemeindeverwaltung des Kreises zu leiten (s. Kreisverfassung). Vgl. Gelpke, Die geschichtliche Entwickelung des Landratsamtes der preußischen Monarchie (Berl. 1902). – Der Titel L. ist auch in einzelnen deutschen Kleinstaaten, nämlich in Sachsen-Altenburg, Sachsen-Koburg-Gotha, Sachsen-Meiningen sowie in den reußischen und in den schwarzburgischen Fürstentümern, für die untersten Verwaltungsbehörden angenommen worden. In Bayern (s. d., S. 504, und Art. »Kreisverfassung«) wird die zur Vertretung einer Kreisgemeinde berufene Versammlung L. genannt. In Mecklenburg heißen die acht Vertreter des eingebornen oder rezipierten Adels in dem ständischen Direktorium Landräte. Zwei Landräte gehören dem engern Ausschuß der Ritter- und Landschaft an.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Landrat — Lạnd|rat 〈m. 1u〉 oberster Beamter eines Landkreises * * * Lạnd|rat, der: 1. oberster Beamter eines Landkreises, Leiter einer Kreisverwaltung. 2. (schweiz.) Parlament bestimmter Kantone. * * * Landrat,   in allen Ländern Deutschlands (außer den… …   Universal-Lexikon

  • Landrat — Lạnd·rat der; 1 (D) der Beamte, der die Verwaltung eines Landkreises leitet. Der Landrat wird von der Bevölkerung gewählt. || K : Landratswahl 2 (CH) das Parlament eines Kantons ≈ Großer Rat 3 (CH) ein Mitglied des Landrats (2) …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

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  • Landrat (Deutschland) — Der Landrat ist Organ und Hauptverwaltungsbeamter eines deutschen Landkreises oder Kreises und damit oberster Kommunalbeamter. Zugleich ist er unterste staatliche Verwaltungsbehörde (sog. „Doppelstellung“ des Landrats). Er vertritt den… …   Deutsch Wikipedia

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  • Landrat (Nidwalden) — Der Landrat, die Legislative, ist die oberste Behörde des Schweizer Kantons Nidwalden. Er tagt im Landratssaal des Rathauses in Stans und ist die direkte Aufsichtsbehörde über den Regierungsrat, die kantonale Verwaltung, das Ober und das… …   Deutsch Wikipedia

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