- Laienpension
Laienpension, die durch einen Laien von einem Kirchengut bezogene Pension, wie sie z. B. den Nachkommen von Gründern frommer Stiftungen zuweilen vertragsmäßig zukommt.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Laienpension, die durch einen Laien von einem Kirchengut bezogene Pension, wie sie z. B. den Nachkommen von Gründern frommer Stiftungen zuweilen vertragsmäßig zukommt.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Laien — Laien, (v. gr. λαός, Volk), 1) in der Katholischen Kirche jeder, welcher kein Geistlicher (Cleriker) ist. Daher Laiencommunion, in der Katholischen Kirche die Gemeinschaft mit den L., bezieht sich auf Cleriker, welche wegen eines Vergehens… … Pierer's Universal-Lexikon