- Arresthypothek
Arresthypothek, das durch Vollziehung des Arrestes entstandene Pfandrecht an einem Grundstück. S. Arrest 1).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Arresthypothek, das durch Vollziehung des Arrestes entstandene Pfandrecht an einem Grundstück. S. Arrest 1).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Arresthypothek — im Gesetz vorgesehene bes. Form der ⇡ Hypothek. Vollziehung des ⇡ Arrests bei einem Grundstück durch Eintragung einer ⇡ Sicherungshypothek. Die A. ist ⇡ Zwangshypothek und zugleich ⇡ Höchstbetragshypothek. Der Betrag, durch dessen Hinterlegung… … Lexikon der Economics
Arresthypothek — Ar|rest|hy|po|thek die; , en <zu ↑Arrest> zwangsweise eingetragene [Sicherungs]hypothek … Das große Fremdwörterbuch
Sicherungshypothek — streng akzessorische ⇡ Hypothek, bei der das Recht des Gläubigers aus der Hypothek sich nur nach der zugrunde liegenden Forderung bestimmt und der Gläubiger sich zum Beweis der Forderung nicht auf die Eintragung im Grundbuch berufen kann. Die… … Lexikon der Economics
Sicherungshypothek — Die Sicherungshypothek ist eine Unterform der Hypothek. Die Sicherungshypothek sichert eine Geldforderung durch Grundbucheintrag. Im Gegensatz zur Hypothek kann sich der Gläubiger jedoch nicht auf den Grundbucheintrag berufen. Er muss vielmehr… … Deutsch Wikipedia
Arrest [1] — Arrest (v. mittellat. arrestum, entstanden aus dem lat. ad, zu, an, und restare, bleiben, zurückbleiben) bezeichnet im allgemeinen eine gerichtliche hemmende, beschränkende Maßregel. 1) Nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 916–945) dient der… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Judikatshypothek — Judikātshypothek, eine durch richterliche Verfügung entstehende Zwangs und Arresthypothek … Kleines Konversations-Lexikon
Arrest — Haft; Sicherheitsverwahrung; Gewahrsam; Gefängnis; Freiheitsentziehung (fachsprachlich); Freiheitsentzug * * * Ar|rest [a rɛst], der; [e]s, e: Haft, leichter Freiheitsentzug (besonders als Strafe innerhalb bestimmter Gemeinschaften): der Gefreite … Universal-Lexikon
Höchstbetragshypothek — Maximalhypothek; wird gemäß § 1190 BGB in der Weise bestellt, dass nur der Höchstbetrag, bis zu dem das Grundstück haften soll, bestimmt, im Übrigen die Feststellung der Forderung vorbehalten wird. Sofern die Forderung verzinst wird, sind die… … Lexikon der Economics
Zwangshypothek — besondere Form einer ⇡ Sicherungshypothek. Ein Gläubiger des Grundstückseigentümers kann aufgrund eines auf Zahlung einer Geldsumme (ohne Zinsen) von mehr als 750 Euro gerichteten vollstreckbaren Schuldtitels im Wege der ⇡ Zwangsvollstreckung bei … Lexikon der Economics