- Kumulationsprinzip
Kumulationsprinzip, Zusammenrechnung der für mehrere zusammentreffende Verbrechen desselben Verbrechers verwirkten Einzelstrafen. S. Konkurrenz der Verbrechen, S. 401.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Kumulationsprinzip, Zusammenrechnung der für mehrere zusammentreffende Verbrechen desselben Verbrechers verwirkten Einzelstrafen. S. Konkurrenz der Verbrechen, S. 401.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Kumulationsprinzip — Das Kumulationsprinzip ist ein Begriff aus der strafrechtlichen Konkurrenzlehre. Es besagt, dass bei Begehung mehrerer Taten die einzelnen Strafen addiert (kumuliert) werden (tot poenae quot delicta), was im Einzelfall zu sehr hohen… … Deutsch Wikipedia
Asperationsprinzip — (auch Verschärfungsgrundsatz) ist ein Begriff aus dem Strafrecht (gesetzlich geregelt in § 54 Abs. 1 S. 2 StGB). Er bezeichnet die Methode, ein angemessenes Strafmaß zu bestimmen, wenn der Täter wegen mehrerer Delikte, die zueinander in … Deutsch Wikipedia
Absorptionsprinzip — nennt man im Strafrecht den Grundsatz, die Strafen der mehreren Verbrechen, welche durch eine Handlung verübt wurden, nicht zu häufen (Kumulationsprinzip), sondern nur das Gesetz anzuwenden, welches die schwerste Strafe androht, wodurch die… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Konkurrenz der Verbrechen — (Concursus delictorum, reale K.) ist dann vorhanden, wenn mehrere Verbrechen von einer und derselben Person durch verschiedene selbständige Handlungen begangen wurden, mögen diese Verbrechen unter sich gleichartig sein (mehrere Diebstähle) oder… … Meyers Großes Konversations-Lexikon