Kumulationsprinzip

Kumulationsprinzip

Kumulationsprinzip, Zusammenrechnung der für mehrere zusammentreffende Verbrechen desselben Verbrechers verwirkten Einzelstrafen. S. Konkurrenz der Verbrechen, S. 401.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Absorptionsprinzip — nennt man im Strafrecht den Grundsatz, die Strafen der mehreren Verbrechen, welche durch eine Handlung verübt wurden, nicht zu häufen (Kumulationsprinzip), sondern nur das Gesetz anzuwenden, welches die schwerste Strafe androht, wodurch die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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