Kontrektationstheorie

Kontrektationstheorie

Kontrektationstheorie, die (heute aufgegebene) Rechtsansicht, nach welcher der Diebstahl (s. d.) schon in dem Augenblick vollendet ist, in dem der Dieb die fremde Sache ergriffen hat.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Dieb — Illustration von 1884 Diebstahl ist eine gegen fremdes Eigentum gerichtete Straftat. Welches Verhalten sich im konkreten Einzelfall als Diebstahl darstellt, bestimmt sich nach den Tatbestandsmerkmalen der jeweiligen nationalen Strafrechtsnorm, so …   Deutsch Wikipedia

  • Entwendung — Illustration von 1884 Diebstahl ist eine gegen fremdes Eigentum gerichtete Straftat. Welches Verhalten sich im konkreten Einzelfall als Diebstahl darstellt, bestimmt sich nach den Tatbestandsmerkmalen der jeweiligen nationalen Strafrechtsnorm, so …   Deutsch Wikipedia

  • Klaufen — Illustration von 1884 Diebstahl ist eine gegen fremdes Eigentum gerichtete Straftat. Welches Verhalten sich im konkreten Einzelfall als Diebstahl darstellt, bestimmt sich nach den Tatbestandsmerkmalen der jeweiligen nationalen Strafrechtsnorm, so …   Deutsch Wikipedia

  • Langfinger — Illustration von 1884 Diebstahl ist eine gegen fremdes Eigentum gerichtete Straftat. Welches Verhalten sich im konkreten Einzelfall als Diebstahl darstellt, bestimmt sich nach den Tatbestandsmerkmalen der jeweiligen nationalen Strafrechtsnorm, so …   Deutsch Wikipedia

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  • Diebstahl — (Entwendung, Furtum), die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in der Absicht, diese sich rechtswidrig zuzueignen. Was I. den Gegenstand des Verbrechens anbelangt, so ist 1) ein D. nur möglich an einer Sache, d. h. an einem körperlichen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Diebstahl (Deutschland) — In der deutschen Strafrechtswissenschaft bezeichnet Diebstahl eine Straftat gegen das Eigentum nach § 242 Strafgesetzbuch (StGB). Die Vorschrift wurde zuletzt 1998 durch das Sechste Strafrechtsreformgesetz geändert, um auch die… …   Deutsch Wikipedia

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