Konsularverträge

Konsularverträge

Konsularverträge, s. Konsularkonventionen.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Konsularabkommen — Ein Konsularvertrag ist ein zweiseitiges völkerrechtliches Abkommen, in dem die beteiligten Staaten die Zulassung, Vorrechte, Befreiungen und Funktionsrechte der auszutauschenden konsularischen Vertretungen gemeinsam festlegen. Konsularverträge… …   Deutsch Wikipedia

  • Konsularvertrag — Ein Konsularvertrag ist ein zweiseitiges völkerrechtliches Abkommen, in dem die beteiligten Staaten die Zulassung, Vorrechte, Befreiungen und Funktionsrechte der auszutauschenden konsularischen Vertretungen gemeinsam festlegen. Konsularverträge… …   Deutsch Wikipedia

  • Konsul [2] — Konsul (lat.), der von einem Staate zur Wahrung der Interessen seiner Angehörigen und seines Handels insbes. in einem fremden Lande und an einem fremden Handelsplatz bestellte Beamte. Der K. und die Behörde, die er repräsentiert (das Konsulat),… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Konsularkonventionen — (Konsularverträge) sind Verträge, die zwischen zwei Staaten bezüglich der Verhältnisse ihrer Konsuln geschlossen werden. Deutschland hat gegenwärtig solche K. abgeschlossen mit Brasilien, Dominica, Griechenland, Guatemala, Honduras, Italien,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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  • Werner von Bergen — Friedrich Ludwig Werner von Bergen (* 20. Januar 1839 in Königsberg; † 29. Oktober 1901 in Wiesbaden) war ein Botschafter des Deutschen Reichs. Leben Seine Eltern[1] waren Isabel Fernanda de Borbón und Ignacy Gurowski[2]. Werner von Bergen… …   Deutsch Wikipedia

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