Konsularrecht

Konsularrecht

Konsularrecht (Konsulatsrecht), die Gesamtheit der Rechtsgrundsätze, die sich auf die Rechte und Pflichten der Konsuln beziehen, in einem andern Sinn dasjenige Recht, das der Konsul bei Ausübung der Konsulargerichtsbarkeit zur Anwendung zu bringen hat. Endlich wird der Ausdruck K. entsprechend der Bezeichnung »Gesandtschaftsrecht« gebraucht, indem man unter aktivem K. die Befugnis einer Staatsregierung, Konsuln im Ausland zu bestellen, unter passivem K. das Recht, fremde Konsuln im Inland zuzulassen, versteht. Vgl. Konsul, S. 434.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Konsularrecht — Konsularrecht, Konsularisches Recht ist die Gesamtheit der Rechtsnormen, die die Tätigkeit der konsularischen Auslandsvertretungen (Konsularvertretungen) regeln. Konsularrecht ist ein Rechtsgebiet des Völkerrechts. Das Wiener Übereinkommen über… …   Deutsch Wikipedia

  • Konsularrecht — Kon|su|lar|recht, das (Rechtsspr.): konsularisches Recht. * * * Kon|su|lar|recht, das <o. Pl.> (Rechtsspr.): konsularisches Recht …   Universal-Lexikon

  • Konsularrecht — Kon|su|lar|recht …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Konsul [2] — Konsul (lat.), der von einem Staate zur Wahrung der Interessen seiner Angehörigen und seines Handels insbes. in einem fremden Lande und an einem fremden Handelsplatz bestellte Beamte. Der K. und die Behörde, die er repräsentiert (das Konsulat),… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Diplomatisches Recht — Diplomatenrecht, Diplomatisches Recht ist die Gesamtheit der Rechtsnormen, die die Tätigkeit der diplomatischen Missionen und diplomatischen Vertretungen regeln. Diplomatenrecht ist ein Rechtsgebiet des Völkerrechts. Das Wiener Übereinkommen über …   Deutsch Wikipedia

  • Wiener Konsularabkommen — Das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (WÜK) vom 24. April 1963 ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der 1967 in Kraft trat und bis zum 1. Januar 1996 von 153 Staaten unterzeichnet wurde. Das Übereinkommen regelt die konsularischen …   Deutsch Wikipedia

  • Wiener Konsularrechtsabkommen — Das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (WÜK) vom 24. April 1963 ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der 1967 in Kraft trat und bis zum 1. Januar 1996 von 153 Staaten unterzeichnet wurde. Das Übereinkommen regelt die konsularischen …   Deutsch Wikipedia

  • WÜK — Das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (WÜK) vom 24. April 1963 ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der 1967 in Kraft trat und bis zum 1. Januar 1996 von 153 Staaten unterzeichnet wurde. Das Übereinkommen regelt die konsularischen …   Deutsch Wikipedia

  • Attachéausbildung — Die Attachéausbildung ist der nach der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren Auswärtigen Dienst vorgeschriebene Vorbereitungsdienst. Inhaltsverzeichnis 1 Einstellungsvoraussetzungen 2 Vorbereitungsdienst 2.1… …   Deutsch Wikipedia

  • Diplomatenrecht — Diplomatenrecht, Diplomatisches Recht ist die Gesamtheit der Rechtsnormen, die die Tätigkeit der diplomatischen Missionen und diplomatischen Vertretungen regeln. Diplomatenrecht ist ein Rechtsgebiet des Völkerrechts. Das Wiener Übereinkommen über …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”