Konsularrecht

Konsularrecht

Konsularrecht (Konsulatsrecht), die Gesamtheit der Rechtsgrundsätze, die sich auf die Rechte und Pflichten der Konsuln beziehen, in einem andern Sinn dasjenige Recht, das der Konsul bei Ausübung der Konsulargerichtsbarkeit zur Anwendung zu bringen hat. Endlich wird der Ausdruck K. entsprechend der Bezeichnung »Gesandtschaftsrecht« gebraucht, indem man unter aktivem K. die Befugnis einer Staatsregierung, Konsuln im Ausland zu bestellen, unter passivem K. das Recht, fremde Konsuln im Inland zuzulassen, versteht. Vgl. Konsul, S. 434.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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