Konkludénte Handlungen

Konkludénte Handlungen

Konkludénte Handlungen, Handlungen, die den Schluß auf das Vorhandensein eines bestimmten Willens ergeben, der in ihnen nicht unmittelbar zum Ausdruck gelangt. Z. B. der Gläubiger übersendet dem Schuldner den zerrissenen Schuldschein, darin liegt der Wille, die Schuld zu erlassen. Ähnlich heißen konkludente Umstände solche, aus deren Zusammentreffen auf eine bestimmte Tatsache geschlossen werden darf.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • konkludente Handlungen — stillschweigende Handlungen, die den Schluss zulassen, dass der Handelnde ein ⇡ Rechtsgeschäft abschließen will, z.B. kann Verbrauch unbestellt zugesandter Waren Annahme des Kaufangebotes sein. Soweit für das ⇡ Rechtsgeschäft keine ⇡… …   Lexikon der Economics

  • Konkludente Handlung — Konkludentes Handeln (lat. concludere „folgern“, „einen Schluss ziehen“), auch Schlüssiges Verhalten, Stillschweigende Willenserklärung oder Konkludente Handlung, bezeichnet in der Rechtswissenschaft eine Handlung, die auf eine bestimmte… …   Deutsch Wikipedia

  • Konkludente Willenserklärung — Konkludentes Handeln (lat. concludere „folgern“, „einen Schluss ziehen“), auch Schlüssiges Verhalten, Stillschweigende Willenserklärung oder Konkludente Handlung, bezeichnet in der Rechtswissenschaft eine Handlung, die auf eine bestimmte… …   Deutsch Wikipedia

  • Strafbare Handlungen gegen die Ehre — Eine Beleidigung (im Rechtswesen allgemeiner Ehrabschneidung; auch Invektive, abgeleitet vom lateinischen invectivus, sowie von franz. und engl. invective) im weiteren Sinne ist jede Verletzung der persönlichen Ehre eines anderen. Die Beleidigung …   Deutsch Wikipedia

  • Willenserklärung — Willensäußerung; Absichtserklärung; Willensbekundung * * * Wịl|lens|er|klä|rung 〈f. 20〉 Willensäußerung mit dem Ziel, auf eine Rechtslage einzuwirken * * * Wịl|lens|er|klä|rung, die (bes. Rechtsspr.): Willensäußerung mit dem Ziel, rechtlich etw …   Universal-Lexikon

  • Allgemeine Verkehrsauffassung — Die Verkehrssitte ist ein Begriff der Rechtswissenschaft. Sie bezeichnet die schon längere Zeit den Rechtsverkehr beherrschende tatsächliche Übung. Sie ist nicht Rechtsnorm. Das bedeutet, die am Rechtsverkehr beteiligten Personen handeln schon… …   Deutsch Wikipedia

  • Verkehrssitte — Die Verkehrssitte ist ein Begriff der Rechtswissenschaft. Sie bezeichnet die schon längere Zeit den Rechtsverkehr beherrschende tatsächliche Übung. Sie ist nicht Rechtsnorm. Das bedeutet, die am Rechtsverkehr beteiligten Personen handeln schon… …   Deutsch Wikipedia

  • Anerkennung — (Anerkenntnis), die bejahende Erklärung über die Wirklichkeit, Wahrheit und Identität einer Person oder Sache oder eines Verhältnisses, vorzüglich insofern die eigne Mitwirkung dabei in Frage gestellt ist; z. B. A. eines Kindes, einer Urkunde,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Adelsverzicht — Ein Verzicht auf den Adelsstand war im Deutschen Kaiserreich und in Österreich Ungarn durch eine ausdrückliche Erklärung möglich. Gesetzliche Regelungen hierfür gab es in den Königreichen Bayern und Sachsen, in den übrigen deutschen Ländern nicht …   Deutsch Wikipedia

  • Ansichtssendung — bestellte oder unbestellte Warensendung zur Besichtigung, Auswahl und Abnahme. 1. Bestellte A. (⇡ Kauf auf Probe) sind vom Empfänger sorgfältig aufzubewahren oder zurückzuschicken, soweit er sie nicht behalten will. 2. Unbestellte A.: a) Bei… …   Lexikon der Economics

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