- Kommissīvdelikt
Kommissīvdelikt, soviel wie Begehungsdelikt, im Gegensatz zum Unterlassungsdelikt (s. d.).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Kommissīvdelikt, soviel wie Begehungsdelikt, im Gegensatz zum Unterlassungsdelikt (s. d.).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Kommissivdelikt — Kom|mis|siv|de|likt das; [e]s, e <zu lat. commissus, Part. Perf. von committere (vgl. ↑kommittieren), u. ↑...iv> (veraltet) strafbare Handlung im Gegensatz zur strafbaren Unterlassung (Rechtsw.) … Das große Fremdwörterbuch
Unterlassungsdelikt — (Omissivdelikt), die strafbare, rechtswidrige Unterlassung. Zwei Arten derselben sind scharf zu unterscheiden. 1) Das eigentliche U., d. h. die Nichtvornahme eines gebotenen Tuns ohne Rücksicht auf den Erfolg, die Verletzung eines Gebotgesetzes,… … Meyers Großes Konversations-Lexikon