Unterlassungsdelikt

Unterlassungsdelikt

Unterlassungsdelikt (Omissivdelikt), die strafbare, rechtswidrige Unterlassung. Zwei Arten derselben sind scharf zu unterscheiden. 1) Das eigentliche U., d. h. die Nichtvornahme eines gebotenen Tuns ohne Rücksicht auf den Erfolg, die Verletzung eines Gebotgesetzes, das Omissivdelikt. Solche Gebotgesetze sind wenig zahlreich und meist rein polizeilicher Natur Von krimineller Bedeutung kann sein die Unterlassung der Anzeige (s. d.) eines bevorstehenden Verbrechens. 2) Das uneigentliche U., d. h. die Herbeiführung eines bestimmten rechtswidrigen Erfolges durch Nichtvornahme eines gebotenen Tuns, die Verletzung eines Verbotgesetzes, das durch Omission begangene Kommissivdelikt. Auch hier bedarf es mithin einer Rechtspflicht zum Tun, um die Unterlassung strafbar zu machen; aber die Bedeutung des Delikts bestimmt sich nach dem eingetretenen Erfolg. Die zur Ernährung verpflichtete Mutter z. B., die ihr Kind durch Unterlassung der Ernährung vorsätzlich ums Leben kommen läßt, macht sich des Mordes schuldig.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Unterlassungsdelikt — Unterlassungsdelikt, s. Omissivdelikt …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Unterlassungsdelikt — Ein Unterlassungsdelikt ist eine Straftat, die ein Unterlassen unter Strafe stellt. Anders als beim Begehungsdelikt wird man also bestraft, weil man etwas gerade nicht getan hat. Gemeinsames Tatbestandsmerkmal aller Unterlassungsdelikte ist, dass …   Deutsch Wikipedia

  • Unterlassungsdelikt — Un|ter|lạs|sungs|de|likt, das (Rechtsspr.): strafbares Unterlassen einer Handlung, zu der eine rechtliche Verpflichtung besteht. * * * Unterlassungsdelikt,   Unterlassungs|straftat, Omissivdelikt, die Verletzung strafrechtlich geschützter… …   Universal-Lexikon

  • Unterlassungsdelikt — Straftatbestand, der dadurch verwirklicht wird, dass eine rechtlich gebotene Handlung unterlassen wird. Man unterscheidet: (1) Das echte U.: Z.B. unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB), wenn die Unterlassung ausdrücklich im Gesetz mit Strafe… …   Lexikon der Economics

  • Unterlassungsdelikt — Un|ter|lạs|sungs|de|likt …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Der Versuch ist strafbar — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Versuch bezeichnet im Strafrecht ein Deliktsstadium vor Vollendung (§ 22 StGB) …   Deutsch Wikipedia

  • Fehlgeschlagener Versuch — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Versuch bezeichnet im Strafrecht ein Deliktsstadium vor Vollendung (§ 22 StGB) …   Deutsch Wikipedia

  • Rücktritt (Strafrecht) — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Versuch bezeichnet im Strafrecht ein Deliktsstadium vor Vollendung (§ 22 StGB) …   Deutsch Wikipedia

  • Rücktritt im Strafrecht — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Versuch bezeichnet im Strafrecht ein Deliktsstadium vor Vollendung (§ 22 StGB) …   Deutsch Wikipedia

  • Rücktritt vom Versuch — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Versuch bezeichnet im Strafrecht ein Deliktsstadium vor Vollendung (§ 22 StGB) …   Deutsch Wikipedia

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