Unterlassungsdelikt — Unterlassungsdelikt, s. Omissivdelikt … Kleines Konversations-Lexikon
Unterlassungsdelikt — Ein Unterlassungsdelikt ist eine Straftat, die ein Unterlassen unter Strafe stellt. Anders als beim Begehungsdelikt wird man also bestraft, weil man etwas gerade nicht getan hat. Gemeinsames Tatbestandsmerkmal aller Unterlassungsdelikte ist, dass … Deutsch Wikipedia
Unterlassungsdelikt — Un|ter|lạs|sungs|de|likt, das (Rechtsspr.): strafbares Unterlassen einer Handlung, zu der eine rechtliche Verpflichtung besteht. * * * Unterlassungsdelikt, Unterlassungs|straftat, Omissivdelikt, die Verletzung strafrechtlich geschützter… … Universal-Lexikon
Unterlassungsdelikt — Straftatbestand, der dadurch verwirklicht wird, dass eine rechtlich gebotene Handlung unterlassen wird. Man unterscheidet: (1) Das echte U.: Z.B. unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB), wenn die Unterlassung ausdrücklich im Gesetz mit Strafe… … Lexikon der Economics
Unterlassungsdelikt — Un|ter|lạs|sungs|de|likt … Die deutsche Rechtschreibung
Der Versuch ist strafbar — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Versuch bezeichnet im Strafrecht ein Deliktsstadium vor Vollendung (§ 22 StGB) … Deutsch Wikipedia
Fehlgeschlagener Versuch — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Versuch bezeichnet im Strafrecht ein Deliktsstadium vor Vollendung (§ 22 StGB) … Deutsch Wikipedia
Rücktritt (Strafrecht) — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Versuch bezeichnet im Strafrecht ein Deliktsstadium vor Vollendung (§ 22 StGB) … Deutsch Wikipedia
Rücktritt im Strafrecht — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Versuch bezeichnet im Strafrecht ein Deliktsstadium vor Vollendung (§ 22 StGB) … Deutsch Wikipedia
Rücktritt vom Versuch — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Versuch bezeichnet im Strafrecht ein Deliktsstadium vor Vollendung (§ 22 StGB) … Deutsch Wikipedia