Kollusion

Kollusion

Kollusion (lat., »das Zusammenspielen«), im allgemeinen jede auf rechtswidrige Täuschung Dritter gerichtete Verabredung, im Strafprozeß insbes. eine Verabredung des Angeschuldigten mit Zeugen oder Mitschuldigen, durch welche die Erforschung der Wahrheit gehindert werden soll. In der deutschen Praxis pflegte man wegen zu besorgender Kollusionen Untersuchungshaft (Kollusionshaft) eintreten zu lassen, was dem englischen und französischen Strafprozeß fremd, von der deutschen Strafprozeßordnung (§ 112) aber beibehalten worden ist. Diese gestattet die Untersuchungshaft, wenn gegen den Angeschuldigten dringende Verdachtsgründe vorhanden sind und er entweder der Flucht verdächtig ist, oder Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, daß er Spuren der Tat vernichten, oder daß er Zeugen oder Mitschuldige zu einer falschen Aussage oder Zeugen dazu verleiten werde, sich der Zeugnispflicht zu entziehen. Vgl. auch § 75 und 80 der österreichischen Strafprozeßordnung. Kollusorisch, auf K. abzielend oder beruhend.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Kollusion — bezeichnet: Kollusion (Ökonomie), in der Ökonomie die Koordination zwischen Unternehmen Kollusion (Psychologie), in der Psychologie ein unbewusst abgestimmtes Verhalten mehrerer Personen Kollusion (Recht), in der Rechtswissenschaft das… …   Deutsch Wikipedia

  • Kollusion — (lat.), rechtswidrige Täuschung, insbes. Verständigung zwischen Angeklagten und Zeugen im Strafprozeß zur Verdeckung der Wahrheit, kann durch die Kollusionshaft verhindert werden; kolludieren, im geheimen Einverständnis miteinander handeln …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Kollusion — Kol|lu|si|on 〈f. 20; Rechtsw.〉 geheimes Einverständnis zum Nachteil eines Dritten [<lat. collusio „geheimes betrüger. Einverständnis“; → kolludieren] * * * Kol|lu|si|on, die; , en [lat. collusio = geheimes Einverständnis, zu: colludere = mit… …   Universal-Lexikon

  • Kollusion (Recht) — Inhaltsverzeichnis 1 Kollusion im deutschen Privatrecht 2 Kollusion im deutschen Strafrecht 2.1 Kollusion bei Anstiftung 2.2 Bedeutung der privatrechtl …   Deutsch Wikipedia

  • Kollusion (Ökonomie) — Eine Kollusion beschreibt in der Ökonomie die Koordination des Aktionsparametereinsatzes zwischen rechtlich selbstständigen Unternehmen. Man unterscheidet zwischen vertraglichen und nichtvertraglichen sowie zwischen horizontalen und vertikalen… …   Deutsch Wikipedia

  • Kollusion (Psychologie) — Unter Kollusion versteht man in der Psychologie ein oft unbewusstes Einvernehmen, d. h. ein uneingestandenes, oft aufgrund unbewusster psychischer Motive bzw. Konflikte unbewusst abgestimmtes Zusammenspiel zweier oder mehrerer Personen.… …   Deutsch Wikipedia

  • Kollusion — Kol|lu|si|on 〈f.; Gen.: , Pl.: en〉 geheimes Einverständnis zum Nachteil eines Dritten [Etym.: <lat. collusio »geheimes Einverständnis«] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Kollusion — Kol|lu|si|on die; , en <aus lat. collusio »geheimes Einverständnis« zu colludere, vgl. ↑kolludieren>: a) geheime, betrügerische Verabredung, sittenwidrige Absprache; b) Verdunkelung, Verschleierung (z. B. wichtigen Beweismaterials einer… …   Das große Fremdwörterbuch

  • kollusion — s ( en) JUR det att medvetet försvåra utredning i brottmål …   Clue 9 Svensk Ordbok

  • Kollusion — Kol|lu|si|on, die; , en (Verschleierung einer Straftat; unerlaubte Verabredung) …   Die deutsche Rechtschreibung

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”