Kollegiālrecht

Kollegiālrecht

Kollegiālrecht, die von den Vertretern des Kollegialsystems (s. d.) als ursprüngliches Recht der evangelischen Kirche, dessen sie sich erst durch Übertragung an den Landesherrn entäußert habe, behauptete Zuständigkeit, ihre Verfassung sich selbst zu geben.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”