Kollation

Kollation

Kollation (lat., »Zusammentragung«), in der kirchenrechtlichen Sprache die Verleihung niederer Pfründen, die in der katholischen Kirche durch den Bischof, in der evangelischen Kirche durch den Landesherrn erfolgt und beidemal entweder eine in der Wahl des Anzustellenden rechtlich freie (collatio libera) oder eine durch Vorschlags- oder Mitwirkungsrechte Dritter (in der katholischen Kirche des Landesherrn oder des Patrons, in der evangelischen Kirche des Patrons oder der Gemeinde) beschränkte ist (collatio non libera); ferner bedeutet K. in Klöstern das mäßige Abendessen an Fasttagen, welche Bezeichnung dadurch entstanden sein soll, daß in den Abendversammlungen vor dem Essen ein Kapitel aus den »Collationes patrum Sceticorum« des Johannes Cassianus vorgelesen werden mußte; danach überhaupt ein außer der bestimmten Essenszeit genossenes einfacheres Mahl. – Im bürgerlichen Recht ist K. gleichbedeutend mit Ausgleichung (s. d.). – Endlich bedeutet K. auch die Vergleichung einer Abschrift mit dem Original.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Kollation — (lat. collatio, von conferre, „zusammenbringen“ oder „vergleichen“) bezeichnet: in der Editionsphilologie den Abgleich von Textvarianten, siehe Kollation (Philologie) einen Begriff im Erbrecht, siehe Kollation (Erbrecht) im Kirchenrecht die… …   Deutsch Wikipedia

  • Kollation — (lat.), Zusammentragung, das Einwerfen von Vermögensgegenständen in eine gemeinsame Masse; Verleihung eines Kirchenamtes; frugales Abendessen an Fasttagen; dann jedes einfache Mahl; Vergleichung einer Abschrift mit der Urschrift; daher… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Kollation — Vergleich; Kollationieren * * * Kol|la|ti|on 〈f. 20〉 1. das Zusammentragen der Bogen eines Buches 2. Vergleich zw. Abschrift u. Urschrift 3. leichte Abendmahlzeit an Fastentagen 4. 〈Rechtsw.〉 Ausgleich zw. Erben, wenn einer (od. mehrere) von… …   Universal-Lexikon

  • Kollation (Philologie) — Kollation (lat. Zusammentragen) nennt man in der Textkritik und Editionsphilologie den genauen Abgleich mehrerer abweichender Exemplare eines Textes (Handschriften oder Drucke). Dazu wird der Wortlaut aller Überlieferungsträger miteinander… …   Deutsch Wikipedia

  • Kollation (Erbrecht) — Kollation bezeichnet im Erbrecht den Ausgleich der schon zu Lebzeiten des Erblassers von diesem erhaltenen Vorempfänge einzelner Miterben. Es wird zwischen Real und Idealkollation unterschieden. Bei der Realkollation wird der Ausgleich der… …   Deutsch Wikipedia

  • Kollation — Kol|la|ti|on 〈f.; Gen.: , Pl.: en〉 1. das Zusammentragen der Bogen eines Buches 2. Vergleich zwischen Abschrift u. Urschrift 3. leichte Abendmahlzeit an Fastentagen a) 〈danach〉 leichte Zwischenmahlzeit 4. 〈Rechtsw.〉 Ausgleich zwischen Erben, wenn …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Kollation — Kol|la|ti|on die; , en <aus lat. collatio »das Zusammenbringen, die Vergleichung« zu collatus, Part. Perf. von conferre »zusammentragen«; Bed. 4 über mlat. collatio »abendliche Lesung im Kloster u. das Essen od. der Trunk danach«>: 1.… …   Das große Fremdwörterbuch

  • kollation — kol|la|tion sb., en, er, erne (det at kollationere dokumenter; det at kollationere en bog) …   Dansk ordbog

  • kollation — s ( en, er) kontrolläsning, jämföra text genom att läsa mot originalet …   Clue 9 Svensk Ordbok

  • Kollation — Kol|la|ti|on, die; , en <lateinisch> ([Text]vergleich; Übertragung eines kirchlichen Amtes) …   Die deutsche Rechtschreibung

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