Kollatūr
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Kollatur — Kollatūr (lat.), das Recht, eine geistl. Stelle zu besetzen, eine Präbende oder ein Stipendium zu vergeben; Kollātor, der Besitzer dieses Rechts … Kleines Konversations-Lexikon
Kollatur — Die Kollatur ist das Recht, eine geistliche Stelle zu besetzen sowie eine Pfründe oder ein Stipendium zu vergeben. Die Besetzung geistlicher Stellen steht in katholischen Gebieten in der Regel den Inhabern der Kirchengewalt zu, nach kanonischem… … Deutsch Wikipedia
Kollatur — Kol|la|tur 〈f. 20〉 das Recht, ein geistl. Amt zu besetzen [→ Kollation] * * * Kol|la|tur, die; (kath. Kirche): Recht zur ↑Kollation (3) … Universal-Lexikon
Kollatur — Kol|la|tur 〈f.; Gen.: , Pl.: en〉 das Recht, ein geistl. Amt zu besetzen [Etym.: zu lat. collatus »zusammengetragen«] … Lexikalische Deutsches Wörterbuch
Kollatur — Kol|la|tur die; , en <aus gleichbed. nlat. collatura zu lat. collatio, vgl. ↑Kollation u. ...ur> das Recht zur Verleihung eines Kirchenamtes … Das große Fremdwörterbuch
Kollatur — Kol|la|tur, die; , en (Recht zur Verleihung eines Kirchenamtes) … Die deutsche Rechtschreibung
Kirchsatz — Kirchensatz oder Kirchsatz ist ein Rechtsbegriff alemannischen Ursprungs und wurde vom Hochmittelalter bis in die Neuzeit verwendet. Das aus dem Eigenkirchenwesen entstandene Patronatsrecht räumte dem Kirchherrn (Inhaber des Patronatsrechts über… … Deutsch Wikipedia
Castels — St. Antönien Basisdaten Kanton: Graubünden Bezirk: Prättigau/Davos … Deutsch Wikipedia
Collator — Der Kollator ist der Pfründeinhaber eines Altars. Er erhält als Lohn für seine Dienste (z. B. als Geistlicher) vom Eigentümer des Altars seine Pfründe und wird damit zum Kollator dieses Altars. Im Frühmittelalter, zur Zeit der Eigenkirche, wurden … Deutsch Wikipedia
Hinteramt — Das Amt Rüti – auch Rütiamt, Rüti Amt oder Hinteramt genannt – verwaltete von 1525 bis vermutlich 1803 den Nachlass des im Jahr 1525 aufgehobenen Klosters Rüti. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Organisation 3 Einzelnachweise 4 Siehe auch 5 … Deutsch Wikipedia