Kalumnĭeneid
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Gefährdeeid — (Kalumnieneid, Juramentum calumniae) hieß im frühern Prozeßverfahren das eidliche Versprechen einer Partei, daß sie ihre Angriffs und Verteidigungsmittel »nicht aus Gefährde«, d. h. nicht schikanös, sondern in gutem Glauben gebrauchen wolle … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Juramentum — (lat.), Eid; j. obedientiae, der Eid, vermöge dessen sich der katholische Geistliche gegenüber den Kirchenobern zum Gehorsam verpflichtet. j. editionis, Editionseid (s. Edition); j. in litem. Schätzungseid (s. d.); j. manifestationis,… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Jus jurandum — (lat.), Eid; j. calumniae, Kalumnieneid; j. necessarium, notwendiger, j. purgatorium, Reinigungseid (vgl. auch Eid) … Meyers Großes Konversations-Lexikon