Eid [1] — Eid (Juramentum, Jusjurandum), die Betheuerung der Wahrheit od. die Bestärkung eines Versprechens unter Anrufung Gottes od. einer anderen heilig gehaltenen Person od. Sache als Zeugen der Wahrheit u. Rächer der Unwahrheit. Der E. findet sich bei… … Pierer's Universal-Lexikon
Perhorresciren — (v. lat.), 1) erschrecken, Schauder vor etwas empfinden; 2) eine gewisse Person als Richter sich verbitten, weil man derselben nicht die erforderliche Unparteilichkeit zutraut, dies kann im Civilprocesse, so wie in Criminalsachen geschehn, doch… … Pierer's Universal-Lexikon
Positiōnes — (lat.), Fragen, ähnlich den Interrogationes in jure (s.d.) des ältern römischen Processes. Sie sind im jetzigen Civilproceßrecht gesetzlich bestimmt in der Weise, daß ein jeder streitende Theil (Ponent) das Recht hat, dem Gegner (Ponat) wenn… … Pierer's Universal-Lexikon
Todeserklärung — Todeserklärung, das rechtliche Erkenntniß, durch welches ausgesprochen wird, daß ein Mensch, dessen erfolgter Tod bisher zweifelhaft war, für todt zu erachten sei. Der T. geht jedesmal eine Art Edietalproceß voraus, bei welchem zunächst der… … Pierer's Universal-Lexikon
Voreid — Voreid, so v.w. Gefährdeeid … Pierer's Universal-Lexikon
Appellation — (v. lat. Appellatio, Berufung, Provocation), I. ein ordentliches suspensives u. devolutives Rechtsmittel zum Schutze dessen, welcher sich durch eine obrigkeitliche Entschließung (Bescheid, Resolution od. Handlung) in seinen Rechten für verletzt… … Pierer's Universal-Lexikon
Chicane — (fr., spr. Schikan), 1) eine Art Ballspiel zu Pferde; 2) eine in böser Absicht erregte Schwierigkeit gegen die von einem Andern bezweckte Ausführung einer Sache (Calumnia). Zur Sicherung dagegen kann man dem Gegner od. dessen Sachwalter den… … Pierer's Universal-Lexikon
Editĭon — (v. lat. Editio), 1) überhaupt Herausgabe, Mittheilung von Sachen, welche man besitzt. 2) (E. actiōnis od. E. formŭlae), die in feierlichen W orten abgefaßte Instruction, welche der Prätor nach kürzlicher Prüfung einer Rechtssache (in jure) dem… … Pierer's Universal-Lexikon
Fareid — Fareid, sonst so v.w. Gefährdeeid … Pierer's Universal-Lexikon
Gefährde — (Rechtsw.), so v.w. Arglist, Bosheit. Daher Gefährdeeid (, Jusjurandum calumniae), die eidliche Versicherung einer Partei od. des Anwalts derselben, daß sie od. er eine gewisse Proceßhandlung nach endlicher Überlegung von ihrer Rechtmäßigkeit u.… … Pierer's Universal-Lexikon