- Kaiser Wilhelms-Spende
Kaiser Wilhelms-Spende, allgemeine deutsche Stiftung für Altersrenten- und Kapitalversicherung. Dieselbe verdankt ihre Entstehung einer Sammlung, die aus Veranlassung der glücklichen Errettung des Kaisers Wilhelm I. aus drohender Lebensgefahr infolge der beiden Attentate vom 11. Mai und vom 2. Juni 1878 im Deutschen Reich veranstaltet ward, und welche die Summe von 1,740,000 Mk. ergab. Nach einer Bestimmung des Kronprinzen Friedrich Wilhelm, welchem die Summe zur Verwendung zu einem allgemeinen wohltätigen Zweck übergeben wurde, bildet die K. die Grundlage einer Altersrenten- und Kapitalversicherung für die gering bemittelten Klassen, insbes. für die arbeitende Klasse, aber auch für Handwerker, kleinere Beamte etc., indem sie als Garantiekapital zur Bestreitung der Verwaltungskosten dient. Die Versicherung erfolgt in der Form der Lebensversicherung mittels Einmaleinlagen zu je 5 Mk. auf Rente oder auf Kapital mit oder ohne »Rückgewähr«. Frühestens im 56. Lebensjahre kann Rente oder Kapital, deren Höhe sich nach dem Beitrittsalter richtet, in Anspruch genommen werden. Sie gewährt z. B. für je 5 Mk. Einlage bei Beitritt im 1. und Fälligkeit im 56. Lebensjahre 4,30 Mk. Rente oder 44,07 Mk. Kapital, bei Fälligkeit im (letztzulässigen) 71. Lebensjahr 22,74 Mk. Rente oder 185,87 Mk. Kapital. Die K. erfreut sich einer von Jahr zu Jahr wachsenden Beteiligung. Sie zählte 1903: 13,757 Mitglieder. Bis 15. Jan. 1905 waren 24,288 Mitglieder eingetreten, davon 14,216 geblieben. Im März 1903 betrug der Garantiefonds ca. 2 Mill. Mk., das Deckungskapital 14,5 Mill. Mk., der Sicherheitsfonds 639,955 Mk. Die Einzahlungen betrugen 1902/03: 1,74 Mill. Mk., die Zinsen 1,701,738, die ausbezahlten Renten 527,417, die Kapitalien 103,210 Mk. – Durch Beschluß des Aufsichtsrats wurde aus den Überschüssen 1884: 11,071,1891: 31,282,1895: 134,342 Mk. als Dividende unter die Mitglieder verteilt. Weitere Überschüsse können gemeinnützigen, der Arbeiterbevölkerung dienenden Unternehmungen zugeführt werden (1900–03 je 10,000 Mk.). Nebenbei hat die Anstalt auch den Zweck. genossenschaftliche Altersversorgungsanstalten für einzelne Berufskreise durch Beschaffung der notwendigen statistischen und Rechnungsgrundlagen sowie durch Beirat bei Einrichtung der Verwaltung etc. zu unterstützen. Vgl. Stämmler, Die K. (Berl. 1880), und die Jahresberichte der K.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.