Überhangsrecht — Überhangsrecht, s. Überfallsrecht … Kleines Konversations-Lexikon
Überhangsrecht — Über|hangs|recht 〈n. 11; unz.〉 Recht des Inhabers eines Grundstücks, aus dem Nachbargrundstück herüberhängende Zweige abzuschneiden, wenn sein Grundstück durch die Zweige im Nutzungswert beeinträchtigt wird * * * Über|hangs|recht, das <o.… … Universal-Lexikon
Überhangsrecht — Über|hangs|recht … Die deutsche Rechtschreibung
Überhang (Nachbarrecht) — Als Überhang (Anries)[1] im Sinne des Nachbarrechts bezeichnet man Wurzeln und Zweige, die über oder in ein Nachbargrundstück hineinreichen. Das Überhangsrecht untergliedert sich in Überhangsrecht (im engeren Sinne), Überfallsrecht, Kapprecht.… … Deutsch Wikipedia
Überfall (Nachbarrecht) — Das Überfallsrecht ist im deutschen Nachbarrecht das Recht, „Früchte, die von einem Baume oder einem Strauche auf ein Nachbargrundstück hinüberfallen“ (§ 911 BGB) als Eigentum an sich zu nehmen. Das Überfallsrecht ist ein Teil des… … Deutsch Wikipedia
Nachbarrecht — Das Nachbarrecht ist Teil des Sachenrechts. Es besteht aus allen Rechtsnormen, die das grundsätzliche Recht des Eigentümers, mit der Sache nach Belieben zu verfahren und jeden Dritten von jeder Einwirkung auszuschließen, mit Rücksicht auf die… … Deutsch Wikipedia
Nachbarschaftsrecht — Das Nachbarrecht ist Teil des zivilrechtlichen Sachenrechts. Es besteht aus allen Rechtsnormen, die das grundsätzliche Recht des Eigentümers, mit der Sache nach Belieben zu verfahren und jeden Dritten von jeder Einwirkung auszuschließen, mit… … Deutsch Wikipedia
Überfallsrecht — Überfallsrecht, das Recht, wonach Früchte, die von einem Baume oder Strauche auf ein Nachbargrundstück hinüberfallen, dem Eigentümer dieses Grundstücks gehören (Deutsches Bürgerl. Gesetzb. § 911); Überhangsrecht, das diesem zustehende Recht, auch … Kleines Konversations-Lexikon