Überhangsrecht

Überhangsrecht

Überhangsrecht, das Recht des Grundstückseigentümers, Wurzeln eines Baumes oder Strauches, die vom Nachbargrundstück eingedrungen sind, abzuschneiden und zu behalten. Das gleiche kann er mit den herüberragenden Zweigen tun, wenn sie der Nachbar trotz Aufforderung innerhalb einer gewissen Frist nicht beseitigt. Dieses Beseitigungsrecht hat der Grundstückseigentümer jedoch nur, wenn er durch den Überhang in der Benutzung seines Grundstücks beeinträchtigt wird.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Überhangsrecht — Überhangsrecht, s. Überfallsrecht …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Überhangsrecht — Über|hangs|recht 〈n. 11; unz.〉 Recht des Inhabers eines Grundstücks, aus dem Nachbargrundstück herüberhängende Zweige abzuschneiden, wenn sein Grundstück durch die Zweige im Nutzungswert beeinträchtigt wird * * * Über|hangs|recht, das <o.… …   Universal-Lexikon

  • Überhangsrecht — Über|hangs|recht …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Überhang (Nachbarrecht) — Als Überhang (Anries)[1] im Sinne des Nachbarrechts bezeichnet man Wurzeln und Zweige, die über oder in ein Nachbargrundstück hineinreichen. Das Überhangsrecht untergliedert sich in Überhangsrecht (im engeren Sinne), Überfallsrecht, Kapprecht.… …   Deutsch Wikipedia

  • Überfall (Nachbarrecht) — Das Überfallsrecht ist im deutschen Nachbarrecht das Recht, „Früchte, die von einem Baume oder einem Strauche auf ein Nachbargrundstück hinüberfallen“ (§ 911 BGB) als Eigentum an sich zu nehmen. Das Überfallsrecht ist ein Teil des… …   Deutsch Wikipedia

  • Nachbarrecht — Das Nachbarrecht ist Teil des Sachenrechts. Es besteht aus allen Rechtsnormen, die das grundsätzliche Recht des Eigentümers, mit der Sache nach Belieben zu verfahren und jeden Dritten von jeder Einwirkung auszuschließen, mit Rücksicht auf die… …   Deutsch Wikipedia

  • Nachbarschaftsrecht — Das Nachbarrecht ist Teil des zivilrechtlichen Sachenrechts. Es besteht aus allen Rechtsnormen, die das grundsätzliche Recht des Eigentümers, mit der Sache nach Belieben zu verfahren und jeden Dritten von jeder Einwirkung auszuschließen, mit… …   Deutsch Wikipedia

  • Überfallsrecht — Überfallsrecht, das Recht, wonach Früchte, die von einem Baume oder Strauche auf ein Nachbargrundstück hinüberfallen, dem Eigentümer dieses Grundstücks gehören (Deutsches Bürgerl. Gesetzb. § 911); Überhangsrecht, das diesem zustehende Recht, auch …   Kleines Konversations-Lexikon

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