Jagdfolge

Jagdfolge

Jagdfolge (Wildfolge), das Recht, angeschossenes oder angehetztes Wild auch auf fremdem Revier zu verfolgen, ist durch Aufhebung des Jagdrechts auf fremdem Grund und Boden beseitigt. Im Bereich der Gültigkeit des Landrechts war die J. durch die Bestimmungen Teil 1, Titel 9, § 130 ff. geregelt. Zur Ausübung der J. gehörte nach den sonst gewöhnlich durch die Forstordnungen getroffenen Bestimmungen, daß Haar oder Schweiß auf dem eignen Revier dargetan worden, daß die Folge binnen 24 Stunden nach dem Anschuß geübt wird und aufhört, wenn der Schweißhund die Fährte verläßt. Das Gewehr mußte zurückgelassen und das erlegte Stück durfte vor erfolgter Anzeige an den Besitzer des Nachbarreviers, die binnen 24 Stunden erfolgen mußte, nicht fortgeschafft werden. Jetzt besteht die J. nur noch in den beiden Mecklenburg.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Jagdfolge — (Nacheile, Wildfolge, Sequela venatoria), die Befugniß des Jagdberechtigten, das auf seinem Revier angeschossene Wild in den fremden Jagdbezirk hinüber zu verfolgen u. dort zu ergreifen. Die J., welche sich als ein altes Herkommen schon im… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Jagdfolge — Jagdfolge, das Recht, die auf der eigenen Jagd verwundeten Thiere in das Jagdgebiet eines Andern zu verfolgen …   Herders Conversations-Lexikon

  • Jagdfolge, die — Die Jāgdfolge, plur. inus. 1) Die Verbindlichkeit, dem Grund oder Landesherren bey einer Jagd zu folgen, d.i. ihm dabey Dienste zu leisten; ingleichen das Recht, diese Dienste von seinen Unterthanen zu fordern. 2) Das Recht, ein angeschossenes… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Jagdfolge — Jagd|fol|ge, die (früher): Wildfolge …   Universal-Lexikon

  • Nacheile — Nacheile, 1) so v.w. Jagdfolge; 2) so v.w. Eilende Folge, s.u. Abwesenheit 2), vgl. Flucht 2) …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Persecutĭo — (lat.), Verfolgung. P. delinquentĭum, so v.w. Nacheile, s.u. Abwesenheit 2). P. ferarum, so v.w. Jagdfolge …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Wildfolge — Wildfolge, so v.w. Jagdfolge, vgl. Folge 6) …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Folge — Folge, 1) (Log.), Bestimmung der Gültigkeit eines Gedankens, Urtheils od. Satzes durch einen vorhergehenden (Grund). In der Form eines Satzes aufgestellt, heißt er Folgesatz, im Gegensatz zu Grundsatz, welcher den Grund enthält. Die Art der… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Jagdfrohne — Jagdfrohne, die in Folge einer Verbindlichkeit von den Bauern od. Städtern (Jagdfröhner) bei der Jagd zu leistenden Dienste, z.B. das Zusammentreiben des Wildes, das Tragen der Hafen u. ähnlichen Wildes während des Treibens, das Bringen der… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Landfolge — (Landesfronen), die Verpflichtung der Untertanen zu gemeinen, d.h. keine besondere Vorbildung erfordernden Diensten zum Besten des Landes. Dahin gehörten: Kriegsdienste (Heeresfolge) und Dienste zum Vorspann, insbes. Kriegsfuhren; ferner: Dienste …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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