Landfolge

Landfolge

Landfolge (Landesfronen), die Verpflichtung der Untertanen zu gemeinen, d.h. keine besondere Vorbildung erfordernden Diensten zum Besten des Landes. Dahin gehörten: Kriegsdienste (Heeresfolge) und Dienste zum Vorspann, insbes. Kriegsfuhren; ferner: Dienste zur Aufsuchung, Verfolgung und Bewachung von Verbrechern, zum Botengehen, zur Jagdfolge (bei Ausrottung gefährlicher Tiere), zum Beistand bei Löschung des Feuers oder bei Wassersnot infolge von Durchbrüchen etc. Die neuern Verfassungsurkunden haben diese Verpflichtungen teils genauer geregelt, teils aufgehoben, indem mehr die Steuerkraft der Staatsangehörigen in Anspruch genommen und hierdurch die Mittel aufgebracht werden, um diese Leistungen bezahlen zu können. Die L. zu militärischen Zwecken ist in Deutschland durch die Militärgesetzgebung geregelt (s. Kriegsleistungen).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Landfolge — Landfolge,   im alten deutschen Reich die auf das allgemeine Aufgebot des Frühmittelalters zurückgehende Dienstpflicht, die die Landesbewohner regional unterschiedlich im Kriegsfall zu leisten hatten, zumeist im Fußvolk und im Tross der… …   Universal-Lexikon

  • Landfolge — war früher die Verpflichtung der Landeseinwohner gegenüber der Landesherrschaft, gemeine Dienste abzuleisten, die ohne Vorbildung ausgeführt werden können. Auch zu Kriegszwecken, zum Zweck der Landespolizei und bei allgemeiner Notlage des Landes …   Deutsch Wikipedia

  • Landfolge — (Landhode, Reis, Raisa), die als Überbleibsel. des alten Grafen u. Heerdienstes mancher Orten noch vorkommende Verbindlichkeit der Unterthanen, ihrem Gerichtsherrn über Land zu folgen, um z.B. die Gegend von Vagabunden zu säubern, Verbrecher… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Landfolge, die — Die Landfolge, plur. die n, die Verbindlichkeit der Unterthanen, dem Grund oder Gerichtsherren in nöthigen Fällen über Land zu folgen, z.B. wenn flüchtige Verbrecher zu verfolgen, Kriegesfahren zu thun, Züge und Wachen zu verrichten sind u.s.f. S …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Musterungsbescheid — Die Musterung ist eine Untersuchung der körperlichen und geistigen Eignung eines Menschen für den Wehrdienst. Musterungen gibt es nicht erst seit der Einführung der gesetzlichen Wehrpflicht zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Schon bei der Werbung… …   Deutsch Wikipedia

  • Wehrsystem — (Wehrverfassung), die Gesammtheit der Einrichtungen eines Staates für den Krieg. Abhängig ist jedes W. von der politischen, wie geographischen Lage des Landes u. es ist am deutlichsten dadurch charakterisirt, wie es seine Streitkräfte organisirt …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Bundessicherheitswachekorps — Korpsabzeichen der Bundessicherheitswache Uniformkappe der Bundessicherheitswache Das …   Deutsch Wikipedia

  • Musterung — Die Musterung ist eine Untersuchung der körperlichen und geistigen Eignung eines Menschen für den Wehrdienst. Musterungen gibt es nicht erst seit der Einführung der gesetzlichen Wehrpflicht zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Schon bei der Werbung… …   Deutsch Wikipedia

  • Mödesse — Gemeinde Edemissen Koordinaten …   Deutsch Wikipedia

  • Mühlen Eichsen — Wappen Deutschlandkarte …   Deutsch Wikipedia

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