Intestaterbrecht

Intestaterbrecht

Intestaterbrecht (Intestaterbfolgerecht), gesetzliches Recht auf Beerbung einer Person, die ohne letztwillige Verfügung gestorben ist (s. Erbfolge, S. 889).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Erbrecht — (Rechtsw.), 1) im objectiven Sinne der Inbegriff der gesetzlichen Vorschriften über die Succession in das Vermögen eines Verstorbenen, über die Erwerbung, den Verlust u. die Vertheilung von Erbschaft (Jus hereditarium); 2) im subjectiven Sinne… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Agnaten — (von lat.: Hinzu , Nachgeborene) sind Blutsverwandte, die in männlicher Linie von dem gemeinsamen Stammvater herstammen. Die Agnation spielte vor allem im Erbrecht des Adels und speziell in der Erbfolge von Herrschern eine bedeutende Rolle.… …   Deutsch Wikipedia

  • Agnatin — Agnaten (von lat.: Hinzu , Nachgeborene) sind Blutsverwandte, die in männlicher Linie von dem gemeinsamen Stammvater herstammen. Die Agnation spielte vor allem im Erbrecht des Adels und speziell in der Erbfolge von Herrschern eine bedeutende… …   Deutsch Wikipedia

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  • Agnatio — Agnaten (von lat.: Hinzu , Nachgeborene) sind Blutsverwandte, die in männlicher Linie von dem gemeinsamen Stammvater herstammen. Die Agnation spielte vor allem im Erbrecht des Adels und speziell in der Erbfolge von Herrschern eine bedeutende… …   Deutsch Wikipedia

  • Agnation — Agnaten (von lat.: Hinzu , Nachgeborene) sind Blutsverwandte, die in männlicher Linie von dem gemeinsamen Stammvater herstammen. Die Agnation spielte vor allem im Erbrecht des Adels und speziell in der Erbfolge von Herrschern eine bedeutende… …   Deutsch Wikipedia

  • Württembergisches Landrecht — Das Württembergische Landrecht ist eine Kodifikation des Prozess und Zivilrechts für das Herzogtum Württemberg im 16. Jahrhundert. Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage 2 1. Landrecht 3 Aufbau …   Deutsch Wikipedia

  • Adoption — Adoption, Annahme an Kindesstatt. Im deutschen Recht unbekannt, ebenso im größeren Theile der Schweiz. Dagegen durchs römische Recht, soweit es. Geltung erlangte, eingeführt. Der Adoptirte wird Descendent, d.h. Kind oder Enkel; an Brudersstelle u …   Herders Conversations-Lexikon

  • Majorāt — Majorāt, die deutschrechtliche, nur auf besonderer Stiftung beruhende Successionsordnung, welche die Erbfolge in einunbewegliches Vermögen nachdem Vorzuge der Geburt bestimmt; sie kann so bestimmt werden, a) daß immer der Erstgeborne u. seine… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Roßhirt — Roßhirt, 1) Johann Konrad August Franz, geb. 1793 in Oberscheinfeld bei Bamberg, wurde 1812 Rechtspraktikant in Bamberg, 1818 Professor der Rechte in Erlangen u. 1819 in Heidelberg; er schr.: Über den Begriff u. die eigentliche Bestimmung der… …   Pierer's Universal-Lexikon

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