Interimsnote
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Beinote — (Interimsnote), ein an manchen Handelsplätzen bei Engroseinkäufen dem Käufer einer auf Zeit gekauften Ware bei deren Ablieferung als vorläufige Notiz zugestellter Schein. Dieselbe enthält nur das Hauptsächliche des Kaufvertrags … Meyers Großes Konversations-Lexikon