Interimsnote

Interimsnote

Interimsnote, im Handelswesen, s. Beinote.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Beinote — (Interimsnote), ein an manchen Handelsplätzen bei Engroseinkäufen dem Käufer einer auf Zeit gekauften Ware bei deren Ablieferung als vorläufige Notiz zugestellter Schein. Dieselbe enthält nur das Hauptsächliche des Kaufvertrags …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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