- Importschein
Importschein, Einfuhrschein, Einfuhrvollmacht, zollamtlicher Schein, der zum Rückempfang des entrichteten Zolles berechtigt, falls innerhalb einer bestimmten Zeit eine gleiche Quantität inländischer, in dem I. bezeichneter Waren ausgeführt wird (vgl. Identitätsnachweis und Acquit à caution).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.