Hypothekarische Klage

Hypothekarische Klage

Hypothekarische Klage, s. Hypothek, S. 716.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Legät — (lat. Legatum, Vermächtniß), eine letztwillige[213] Verfügung, durch welche Jemandem auf Kosten des Nachlasses des Verstorbenen ein vermögensrechtlicher Vortheil zugewendet wird. Der Bedachte heißt Legatār od. Honorirter (Legatarius, Honoratus),… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Insatz — Insatz, ehedem in Frankfurt a. M. Bezeichnung für Hypothek (s. d.); daher Insatzklage, Bezeichnung für die hypothekarische Klage …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Hypothek — Hypothēk (grch.), Unterlage, Unterpfand, das Recht des Gläubigers an einer ihm als Pfand vom Schuldner eingeräumten unbeweglichen Sache, bes. an einem Grundstück, muß nach dem Hypothekenrecht in das Hypothekenbuch (s. Grundbücher) eingetragen… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Hypothek — (v. gr., Pignus, Pfand , Unterpfandsrecht), dasjenige dingliche Recht, welches einem Gläubiger an einer fremden Sache zur Sicherung einer Forderung dahin eingeräumt ist, daß er die verpfändete Sache (das Pfand, auch selbst H. genannt)… …   Pierer's Universal-Lexikon

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