Holschuld
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Holschuld — ist ein Begriff aus dem Schuldrecht. Mit dem Begriff wird umschrieben, dass der Schuldner seine Leistungshandlung an seinem Wohnsitz vorzunehmen hat und dort auch der Leistungserfolg eintreten soll. Bei der Holschuld muss sich der Gläubiger also… … Deutsch Wikipedia
Holschuld — Hol|schuld 〈f. 20〉 Schuld, die bei Fälligkeit vom Schuldner einzuziehen ist; Ggs Bringschuld * * * Hol|schuld, die; (Rechtsspr.): Geldforderung, Schuld, die am Wohnort des Schuldners geholt werden muss. * * * Hol|schuld, eine Schuld, die der… … Universal-Lexikon
Holschuld — Schuld, bei der ⇡ Erfüllungsort der ⇡ Wohn bzw. Geschäftssitz des Schuldners ist, der auch nicht zur Versendung verpflichtet ist. Anders: ⇡ Schickschuld, ⇡ Bringschuld … Lexikon der Economics
Abholung — Holschuld ist ein Begriff aus dem Schuldrecht. Mit dem Begriff wird umschrieben, dass der Schuldner seine Leistungshandlung an seinem Wohnsitz vorzunehmen hat und dort auch der Leistungserfolg eintreten soll. Bei der Holschuld muss sich der… … Deutsch Wikipedia
Erfüllungsort — Der Leistungsort (vom Gesetz in §§ 447, 644 BGB, 29 ZPO sowie in der Vertragspraxis auch Erfüllungsort genannt) ist der Ort, an dem der Schuldner die Leistungshandlung zu bewirken hat. Der Leistungsort ist zu unterscheiden vom Erfolgsort, der den … Deutsch Wikipedia
Leistungsort — Der Leistungsort (vom Gesetz in § 447, § 644 BGB, § 29 ZPO sowie in der Vertragspraxis auch Erfüllungsort genannt) ist der Ort, an dem der Schuldner die Leistungshandlung zu bewirken hat. Der Leistungsort ist zu unterscheiden vom… … Deutsch Wikipedia
Bringschuld — Der Rechtsbegriff Bringschuld wird im Zusammenhang mit dem Kaufvertragsrecht im deutschen Schuldrecht verwendet. Bei der Bringschuld fallen Leistungsort und Erfolgsort am Sitz des Gläubigers zusammen. Der Schuldner muss also die Leistung dem… … Deutsch Wikipedia
Gefahrenübergang — Gefahrübergang ist ein Ausdruck aus der Rechtssprache. Er ist im täglichen Leben vor allem im Kaufrecht von großer Bedeutung. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemein 2 Rechtslage in Deutschland 2.1 Leistungsgefahr 2.2 Gegenleistungsgefahr … Deutsch Wikipedia
Schickschuld — Die Schickschuld ist ein Rechtsbegriff aus dem Schuldrecht, (§§ 241 ff. BGB). Sie ist abzugrenzen von der sogenannten Holschuld, dem gesetzlichen Regelfall für Leistungen (vgl. § 269 Abs. 1 BGB), und der Bringschuld.… … Deutsch Wikipedia
Schuldner — ist eine natürliche oder juristische Person, die aus einem vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnis eine Leistungspflicht trifft. Der Schuldner ist mithin verpflichtet, dem Gläubiger aus dem bestehenden Schuldverhältnis eine bestimmte… … Deutsch Wikipedia