- Heraldische Farben
Heraldische Farben (Tinkturen), Wappen- oder Heroldsfarben, deren die alte Heraldik nur sechs kennt. Man teilt die heraldischen Farben in die Metalle: Gold (gelb) und Silber (weiß) und in die Farben im engern Sinne: Rot (Zinnober), Blau, Grün, Schwarz. Farbenabstufungen können zwar in der Heraldik verwendet werden, aber sie werden nicht als selbständige h. F. anerkannt. Nur der Purpur, der besonders für die Tingierung der Prachtstücke angewendet wird, wird in den neuesten Lehrbüchern als fünfte Farbe ausgeführt. Hinsichtlich der heraldischen Farben galten früher zwei Regeln: kein Wappen soll ohne triftigen Grund mehr als zwei Farben haben, denn in der Farbensymbolik des Mittelalters war die Buntheit ein Sinnbild der Unbeständigkeit. Die zweite Regel ist: jedes Wappen muß Gold oder Silber haben; anders ausgedrückt: Metall darf nicht auf oder neben Metall, Farbe nicht auf oder neben Farbe zu stehen kommen. Auf die Beachtung dieser letztern Regel wurde sehr streng gehalten, und die Herolde erklärten alle Wappen für falsch, die ihr widersprachen. Edelleute mit solchen falschen Wappen wurden zu keinem Turnier zugelassen. Nur das Wappen des Königreichs Jerusalem, das die beiden Metalle zeigt, wurde für richtig gehalten, weil hier die Farbenzusammenstellung nach der Heroldssage einen monumentalen Charakter haben soll. Die spätere französische Heraldik nannte solche Wappen vorsichtiger armes à enquerre (enquérir), um anzudeuten, daß die Sache einer nähern Prüfung bedürftig sei, was die deutsche Heraldik mit »Rätselwappen« übersetzt hat. In nichtfarbigen Darstellungen (vgl. die Abbildungen bei Art. »Heraldik«, »Heroldsfiguren«, die Städtewappen des Konversations-Lexikons etc.) werden die heraldischen Farben durch die Schraffierung (s. d.) gekennzeichnet wie folgt:
In Wappenbeschreibungen wird Gold durch G., Silber durch S., Rot durch R., Blau durch B., Schwarz durch das Zeichen #, Grün durch Gr. angedeutet.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.