Anmaßen

Anmaßen

Anmaßen, d.h. unbefugt, widerrechtlich etwas benutzen, für sich in Anspruch nehmen. Wer unbefugt die Abbildung des kaiserlichen Wappens oder von Wappen eines Bundesfürsten oder von Landeswappen gebraucht, oder unbefugt eine Uniform, eine Amtskleidung, ein Amtszeichen, einen Orden oder ein Ehrenzeichen trägt, oder Titel, Würden oder Adelsprädikate annimmt, ebenso wer einem zuständigen Beamten gegenüber sich eines ihm nicht zukommenden Namens (vgl. jedoch Alias) bedient, wird nach dem Strafgesetzbuch (§ 360) mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Hast bis zu sechs Wochen bestraft. In Österreich wird die Adelsanmaßung von der politischen Behörde mit Geldstrafen geahndet; die Strafe der Falschmeldung ist Arrest von drei Tagen bis zu einem Monat. Die sogen. Amtsanmaßung, d.h. wer unbefugt sich mit Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, die nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird nach § 132 des Reichsstrafgesetzbuches mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 300 Mk. bestraft. In Österreich wird, wer sich (ohne betrügerische Absicht) für einen öffentlichen Beamten oder Diener ausgibt, mit Arrest von 3 Tagen bis zu einem Monat bestraft (Strafgesetzbuch, § 333).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Anmaßen — Anmaßen, verb. reg. act. 1) * Sich zu etwas erbiethen, sich dazu fähig und bereit erklären; nur noch in den Rechten, wo man in den Urtheilen mehrmahls lieset: daß Kläger dasjenige, so ihm zu erweisen aufgelegt, und er sich angemaßet, zur… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • anmaßen — anmaßen, Anmaßung ↑ Maß …   Das Herkunftswörterbuch

  • anmaßen — an|ma|ßen [ anma:sn̩], maßte an, angemaßt <+ sich>: ohne Berechtigung für sich in Anspruch nehmen: sich Kritik anmaßen; darüber solltest ausgerechnet du dir kein Urteil anmaßen. Syn.: sich ↑ erdreisten (geh.), sich ↑ erlauben, sich ↑… …   Universal-Lexikon

  • anmaßen — sich anmaßen Anspruch erheben, sich ausbedingen, sich die Freiheit nehmen, die Kühnheit/Frechheit/Dreistigkeit besitzen, sich erlauben, geltend machen, in Anspruch nehmen, sich nicht scheuen, nicht zurückschrecken, sich unterstehen, wagen, zur… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • anmaßen — ạn·ma·ßen, sich; maßte sich an, hat sich angemaßt; [Vt] sich (Dat) etwas anmaßen oft pej; etwas tun, ohne dass man dazu fähig oder berechtigt ist ≈ sich etwas ↑herausnehmen (3) <sich ein Privileg anmaßen>: Er maßt sich an, über Dinge zu… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Anmaßen, sich — Anmaßen, sich, 1) sich ohne erwiesnen Rechtsgrund etwas zueignen, od. etwas zur Beeinträchtigung Andrer vollbringen; anmaßend (arrogant) ist Einer, der für seine Meinung Geltung verlangt, ohne etwas Anderes als seine Persönlichkeit od. Autorität… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • anmaßen, sich — sich anmaßen V. (Aufbaustufe) etw. unberechtigt für sich in Anspruch nehmen Synonyme: sich erlauben, sich unterstehen, wagen, die Frechheit besitzen, sich erdreisten (geh.), sich herausnehmen (ugs.) Beispiele: Wer bist du, dass du dir ein Urteil… …   Extremes Deutsch

  • anmaßen — ạn|ma|ßen, sich; du maßt dir etwas an; sich so etwas anzumaßen …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Anmaßung — anmaßen, Anmaßung ↑ Maß …   Das Herkunftswörterbuch

  • herausnehmen — aussondern; entfernen; aussortieren; extrahieren; entnehmen; isolieren * * * he|r|aus|neh|men [hɛ rau̮sne:mən], nimmt heraus, nahm heraus, herausgenommen: 1. <tr.; hat a) aus dem Inneren von etwas nehmen: Wäsche aus dem Schrank, Geld aus dem… …   Universal-Lexikon

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