- Handelsregalien
Handelsregalien, früher Regalien (s. d.), auf Grund deren dem Staate der Alleinhandel mit gewissen Produkten (Tabak, Branntwein etc.) zustand. Heute bilden sie eine besondere Form der Erhebung von Aufwandsteuern (s. d.).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.