Handelsgrundgeschäfte

Handelsgrundgeschäfte

Handelsgrundgeschäfte, s. Handelsgeschäfte.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Handelsgeschäfte — sind die Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehören (Handelsgesetzbuch, § 343). Diese Begriffsbestimmung umfaßt sowohl die Geschäfte, welche die Grundlage des Betriebes bilden (vgl. Handelsgewerbe). als auch die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Handelsgewerbe — ist jeder Gewerbebetrieb, dem das Handelsgesetzbuch diese Eigenschaft beilegt. Dieses unterscheidet zwei Klassen, indem es 1) im § 1, Abs. 2, neun Arten von sogen. reinen Handelsgrundgeschäften (s. Handelsgeschäfte) aufzählt, deren gewerbsmäßiger …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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